Textform im WWW, insbesondere bei eBay

Jüngere obergerichtliche Entscheidungen besagen, dass die Darstellung eines Texts auf einer Internet-Seite dann, aber auch nur dann der Textform (§ 126b BGB) genügt, wenn der Betrachter sie ausdruckt oder speichert. Dieses Verständnis der Textform soll im Folgenden kritisch hinterfragt werden. Von B...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Juristenzeitung 2007-09, Vol.62 (17), p.816-822
1. Verfasser: Zenker, Wolfgang
Format: Artikel
Sprache:ger
Schlagworte:
Online-Zugang:Volltext
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Beschreibung
Zusammenfassung:Jüngere obergerichtliche Entscheidungen besagen, dass die Darstellung eines Texts auf einer Internet-Seite dann, aber auch nur dann der Textform (§ 126b BGB) genügt, wenn der Betrachter sie ausdruckt oder speichert. Dieses Verständnis der Textform soll im Folgenden kritisch hinterfragt werden. Von Bedeutung ist die Frage insbesondere im Internet-Fernabsatz und hier nicht zuletzt bei eBay; Besonderheiten dieser Handelsplattform erfordern eine gesonderte und im entscheidenden Punkt teilweise abweichende Würdigung.
ISSN:0022-6882
1868-7067
DOI:10.1628/002268807781873229