Textform im WWW, insbesondere bei eBay
Jüngere obergerichtliche Entscheidungen besagen, dass die Darstellung eines Texts auf einer Internet-Seite dann, aber auch nur dann der Textform (§ 126b BGB) genügt, wenn der Betrachter sie ausdruckt oder speichert. Dieses Verständnis der Textform soll im Folgenden kritisch hinterfragt werden. Von B...
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Veröffentlicht in: | Juristenzeitung 2007-09, Vol.62 (17), p.816-822 |
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1. Verfasser: | |
Format: | Artikel |
Sprache: | ger |
Schlagworte: | |
Online-Zugang: | Volltext |
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Zusammenfassung: | Jüngere obergerichtliche Entscheidungen besagen, dass die Darstellung eines Texts auf einer Internet-Seite dann, aber auch nur dann der Textform (§ 126b BGB) genügt, wenn der Betrachter sie ausdruckt oder speichert. Dieses Verständnis der Textform soll im Folgenden kritisch hinterfragt werden. Von Bedeutung ist die Frage insbesondere im Internet-Fernabsatz und hier nicht zuletzt bei eBay; Besonderheiten dieser Handelsplattform erfordern eine gesonderte und im entscheidenden Punkt teilweise abweichende Würdigung. |
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ISSN: | 0022-6882 1868-7067 |
DOI: | 10.1628/002268807781873229 |