Das zivilrechtliche Schicksal von gegen § 87 Abs. 1 AktG verstoßenden Vergütungsvereinbarungen

Der Beitrag nimmt Stellung zu der vom Mannesmann-Urteil des BGH nicht behandelten Frage, ob § 87 Abs. 1 AktG ein Verbotsgesetz darstellt, dessen Verletzung gemäß § 134 BGB zur Nichtigkeit des gegen das Unangemessenheitsverbot verstoßenden Aufsichtsratsbeschlusses führt. Bei Verstoß des Aufsichtsrate...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Juristenzeitung 2006-12, Vol.61 (23), p.1151-1157
Hauptverfasser: Säcker, Franz Jürgen, Stenzel, Sonja
Format: Artikel
Sprache:ger
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Online-Zugang:Volltext
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der Beitrag nimmt Stellung zu der vom Mannesmann-Urteil des BGH nicht behandelten Frage, ob § 87 Abs. 1 AktG ein Verbotsgesetz darstellt, dessen Verletzung gemäß § 134 BGB zur Nichtigkeit des gegen das Unangemessenheitsverbot verstoßenden Aufsichtsratsbeschlusses führt. Bei Verstoß des Aufsichtsrates gegen § 87 Abs. 1 AktG kommt ein Anstellungsvertrag zu angemessenen Bedingungen zustande, da ein Leistungsaustausch auf der Grundlage der §§ 812 ff. BGB von beiden Seiten nicht gewollt ist.
ISSN:0022-6882
1868-7067
DOI:10.1628/002268806779232558