Umsetzung von MiFID II: Auswirkungen auf die Anlageberatung und Vermögensverwaltung
Durch MiFID II, deren Vorgaben nach einer Verschiebung um ein Jahr nunmehr im Wesentlichen bis zum 3. 7. 2017 in nationales Recht umgesetzt und ab dem 3. 1. 2018 angewendet werden müssen, wird die Finanzmarktregulierung eine grundlegende Überarbeitung erfahren. Auch wenn derzeit noch nicht alle Leve...
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Veröffentlicht in: | Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft : ZBB 2016-08, Vol.28 (4), p.226-237 |
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1. Verfasser: | |
Format: | Artikel |
Sprache: | eng |
Online-Zugang: | Volltext |
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Zusammenfassung: | Durch MiFID II, deren Vorgaben nach einer Verschiebung um ein Jahr nunmehr im Wesentlichen bis zum 3. 7. 2017 in nationales Recht umgesetzt und ab dem 3. 1. 2018 angewendet werden müssen, wird die Finanzmarktregulierung eine grundlegende Überarbeitung erfahren. Auch wenn derzeit noch nicht alle Level-2-Maßnahmen vorliegen, mit denen die allgemeinen Vorgaben der Rahmenrichtlinie inhaltlich konkretisiert werden, steht fest, dass die Umsetzung von MiFID II die bislang in §§ 31 ff. WpHG geregelten Wohlverhaltenspflichten in vielen Punkten ändern wird. Da mit der Überarbeitung der bislang geltenden Finanzmarktrichtlinie MiFID I insbesondere auch das Ziel verfolgt wird, den Anlegerschutz zu verbessern und Defizite zu beseitigen, die im Zuge der Finanzmarktkrise sichtbar geworden sind, betreffen zahlreiche Neuerungen die Anlageberatung und Vermögensverwaltung. Für die Anbieter dieser Dienstleistungen wird die Umsetzung von MiFID II daher spürbare Auswirkungen haben, zumal auch bereits bestehende nationale Vorgaben wie z. B. die in § 34 Abs. 2a WpHG normierte Pflicht zur Erstellung eines Beratungsprotokolls künftig von einem einheitlichen europäischen Regelungskonzept abgelöst werden, dessen Umsetzung Änderungen des vorhandenen Rechtsrahmens erfordert. |
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ISSN: | 0936-2800 2199-1715 |
DOI: | 10.15375/zbb-2016-0404 |