Prüfungspflicht und Haftung der Empfängerbank beim beleggebundenen Überweisungsverkehr und beim beleglosen Datenträgeraustausch: Besprechung der Entscheidung des BGH vom 3.10.1989 - XI ZR 163/88, ZIP 1989,1537
Der Bundesgerichtshof hat jetzt erneut die schon gefestigte Rechtsprechung bestätigt, daß beim beleggebundenen Überweisungsverkehr bei Divergenzen zwischen dem Namen des Empfängers und dem angegebenen Konto die namentliche Empfängerbezeichnung maßgeblich ist. Die hiervon abweichende Regelung in Nr....
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Veröffentlicht in: | Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft : ZBB 1990-06, Vol.2 (2), p.83-90 |
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Hauptverfasser: | , |
Format: | Artikel |
Sprache: | eng |
Online-Zugang: | Volltext |
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