Kompetenzordnung und Gesellschafterliste – zu den Grenzen der Legitimationswirkung der Gesellschafterliste im GmbH-Recht: Zugleich Besprechung der Entscheidung BGHZ 220, 207
Nach Auffassung des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs soll die Legitimationswirkung des § 16 Abs. 1 Satz 1 GmbHG auch im Fall der Zwangseinziehung eines Geschäftsanteils gelten. Dieses Ergebnis ist jedoch im Wortlaut der Vorschrift nicht angelegt und mit der Kompetenzordnung in der Gesellschaft...
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Veröffentlicht in: | Zeitschrift für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht 2020-10, Vol.49 (5), p.868-888 |
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Hauptverfasser: | , |
Format: | Artikel |
Sprache: | eng |
Online-Zugang: | Volltext |
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Zusammenfassung: | Nach Auffassung des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs soll die Legitimationswirkung des § 16 Abs. 1 Satz 1 GmbHG auch im Fall der Zwangseinziehung eines Geschäftsanteils gelten. Dieses Ergebnis ist jedoch im Wortlaut der Vorschrift nicht angelegt und mit der Kompetenzordnung in der Gesellschaft nicht vereinbar, weil es der Gesellschafterversammlung und dem die Liste einreichenden Geschäftsführer die Macht gäbe, die Rechte von Gesellschaftern für eine bestimmte Zeit entgegen der materiellen Rechtslage irreversibel außer Kraft zu setzen. Entgegen der höchstrichterlichen Rechtsprechung argumentieren die Autoren für eine Nichtanwendung des § 16 Abs. 1 Satz 1 GmbHG auf den Fall der Zwangseinziehung und der Zwangsabtretung. |
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ISSN: | 0340-2479 1612-7048 |
DOI: | 10.1515/zgr-2020-0043 |