Wehrpflicht, Aufrüstung und Jugendschutz: Die Entstehung des Jugendschutzgesetzes von 1938 zwischen militärischen und sozialpolitischen Motiven
Basierend auf Behauptungen ostdeutscher Historiker hat sich in der Geschichtsschreibung das Bild verfestigt, das nationalsozialistische Jugendschutzgesetz sei allein aus militärischen Gründen erlassen worden. Dabei gibt es zu diesem Gesetz kaum Forschungen, die auf einem breiten Quellenfundament ruh...
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Veröffentlicht in: | Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 2022-10, Vol.70 (4), p.689-721 |
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1. Verfasser: | |
Format: | Artikel |
Sprache: | eng |
Online-Zugang: | Volltext |
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Zusammenfassung: | Basierend auf Behauptungen ostdeutscher Historiker hat sich in der Geschichtsschreibung das Bild verfestigt, das nationalsozialistische Jugendschutzgesetz sei allein aus militärischen Gründen erlassen worden. Dabei gibt es zu diesem Gesetz kaum Forschungen, die auf einem breiten Quellenfundament ruhen. Der Beitrag geht von diesem Problem aus und unterzieht die Genese des Jugendschutzgesetzes einer umfassenden Analyse. Dabei verdeutlicht der Autor, dass Sozialpolitik im Dritten Reich nicht der Umverteilung finanzieller Lasten diente, sondern der wirtschaftlichen Kriegsvorbereitung, der Wehrhaftmachung der Bevölkerung, der Schaffung einer „Volksgemeinschaft“ durch Inklusion und Exklusion, der Propaganda und schließlich der politischen Indoktrination. |
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ISSN: | 0042-5702 2196-7121 |
DOI: | 10.1515/vfzg-2022-0040 |