Soldatentum und demokratischer Neubeginn: Theodor Heuss und seine Haltung zum Militär nach 1945Für Anregungen und Kritik danke ich Dr. Thomas Hertfelder, für redaktionelle Unterstützung Sina Fritsche, Benedikt Glaser und Simon Lindörfer

Vom ersten Bundespräsidenten Theodor Heuss ist vor allem der zivile, bildungsbürgerliche Habitus in Erinnerung geblieben, der eine große Distanz zu allem Militärischen nahelegt. Auch die Forschung der letzten Jahre, die den Facettenreichtum seiner Biografie in den Kontext der Geschichte des 20. Jahr...

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Militärgeschichtliche Zeitschrift 2017-09, Vol.76 (2), p.459-496
1. Verfasser: Becker, Ernst Wolfgang
Format: Artikel
Sprache:eng
Online-Zugang:Volltext
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Beschreibung
Zusammenfassung:Vom ersten Bundespräsidenten Theodor Heuss ist vor allem der zivile, bildungsbürgerliche Habitus in Erinnerung geblieben, der eine große Distanz zu allem Militärischen nahelegt. Auch die Forschung der letzten Jahre, die den Facettenreichtum seiner Biografie in den Kontext der Geschichte des 20. Jahrhunderts einbettet, widmet sich der Haltung von Heuss zum Soldatentum nur marginal. Dies ist umso erstaunlicher, als er sich zeitlebens mit militärischen Themen auseinandergesetzt hat. Dieser Beitrag fragt deshalb nach den Vorstellungen von Heuss über das Soldatentum und wie er diese als Bundespräsident in die Debatten über Vergangenheitspolitik und Wiederbewaffnung eingespeist hat. Vier Politikfelder werden dabei näher in Augenschein genommen: 1. die Geschichtspolitik zwischen Traditionskritik und Traditionsaneignung; 2. die Integrationspolitik zugunsten ehemaliger Soldaten; 3. die Versuche einer Interventionspolitik im Zuge der Wiederbewaffnung; 4. die Erziehungspolitik, die den Soldaten als Bürger in der Demokratie verortet. Vor allem im Traditions- und Demokratieverständnis von Heuss zeigen sich Konvergenzen zum Reformkonzept der Inneren Führung und des »Staatsbürgers in Uniform«, sodass die Militärreformer einen moralischen Rückhalt im Bundespräsidenten hatten. 1
ISSN:2193-2336
2196-6850
DOI:10.1515/mgzs-2017-0074