Nachträglicher Rechtsschutz gegen bereits erledigte verdeckte polizeiliche Überwachungsmaßnahmen nach §§ 20 g bis § 20 n BKAG ff, wenn auch Strafverfolgung stattgefunden hat

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Juristische Rundschau 2017-11, Vol.2018 (1), p.44-63
1. Verfasser: Löffelmann, Markus
Format: Artikel
Sprache:eng
Online-Zugang:Volltext
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Beschreibung
Zusammenfassung:
ISSN:0022-6920
1612-7064
DOI:10.1515/juru-2017-0117