Unter Verstoß gegen das Postgeheimnis erlangte Beweismittel unterliegen grundsätzlich einem Verwertungsverbot

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Jura : juristische Ausbildung 2023-11, Vol.45 (11), p.1358-1358
1. Verfasser: Nestler, N.
Format: Artikel
Sprache:eng
Online-Zugang:Volltext
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Beschreibung
Zusammenfassung:
ISSN:0170-1452
1612-7021
DOI:10.1515/jura-2023-2172