Die Kontrolle der insolvenzbedingten Kündigung nach § 8 Nr. 2 VOB/B am Maßstab des allgemeinen Zivil- und des Insolvenzanfechtungsrechts
I. Einleitung Nachdem die Regelungen der VOB/B zwischenzeitlich für den weitaus größten Teil der abgeschlossenen Bauverträge Geltung beanspruchen, stellt sich für die Rechts- und Baupraxis in zunehmenden Maße die Frage, ob die dort getroffenen Vereinbarungen – sei es in ihrer Gesamtheit, sei es in e...
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Veröffentlicht in: | Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht 2008-02, Vol.18 (2), p.45-53 |
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Hauptverfasser: | , |
Format: | Artikel |
Sprache: | eng |
Online-Zugang: | Volltext |
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Zusammenfassung: | I. Einleitung Nachdem die Regelungen der VOB/B zwischenzeitlich für den weitaus größten Teil der abgeschlossenen Bauverträge Geltung beanspruchen, stellt sich für die Rechts- und Baupraxis in zunehmenden Maße die Frage, ob die dort getroffenen Vereinbarungen – sei es in ihrer Gesamtheit, sei es in einzelnen Ausschnitten – die Belange der am Bau Beteiligten tatsächlich in jedem Fall angemessen berücksichtigen. Besonders virulent werden derartige Fragestellungen, wenn die Verwirklichung des Bauvorhabens infolge der ökonomischen Schieflage eines Vertragspartners gefährdet ist. Verdichtet sich diese Schieflage zur Insolvenz, so treten neben die immanenten Belange der Vertragsparteien die durch die Vorgaben der Insolvenzordnung zu berücksichtigenden Interessen außenstehender Dritter, namentlich die der jeweiligen Gläubigergemeinschaften. In einem solchen Spannungsfeld bewegt sich auch das (durch die Neufassung der VOB/B vom 4. 9. 2006 erweiterte) insolvenzbedingte Kündigungsrecht aus § 8 Nr. 2 VOB/B, welches dem Auftraggebers unter Absatz 1 die Lösung vom Vertrag gestattet, »…wenn der Auftragnehmer seine Zahlungen einstellt, von ihm oder zulässigerweise vom Auftraggeber oder einem anderen Gläubiger das Insolvenzverfahren (InsO, § 14 und § 15) beziehungsweise ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt ist, ein solches Verfahren eröffnet wird oder dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.« |
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ISSN: | 1439-1589 1612-7056 |
DOI: | 10.1515/dwir.18.2.45 |