Die Natur des Naturschutzes im landschaftlichen Kontext - Probleme und Konzeptideen

Erfolgreiche Maßnahmen des Naturschutzes sind in der Landschaft sichtbar. Das Landschaftsbild ist Ausdruck des Naturraumes und dessen Überprägung oder Umgestaltung durch den Menschen. Das Lesen und Analysieren eines Landschaftsbildes setzt eine Sehschufung voraus. Diese ermöglicht das Interpretieren...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Gaia (Heidelberg, Germany) Germany), 1997-12, Vol.6 (4), p.253-264
1. Verfasser: Ewald, Klaus C.
Format: Artikel
Sprache:eng ; ger
Online-Zugang:Volltext
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Beschreibung
Zusammenfassung:Erfolgreiche Maßnahmen des Naturschutzes sind in der Landschaft sichtbar. Das Landschaftsbild ist Ausdruck des Naturraumes und dessen Überprägung oder Umgestaltung durch den Menschen. Das Lesen und Analysieren eines Landschaftsbildes setzt eine Sehschufung voraus. Diese ermöglicht das Interpretieren des jeweiligen LandschaftsbIldes und sei er Entfernung vom naturräumlich vorgegebenen Zustand. Die Bildfolg in den Figuren 2 und 3 zeigt den Wandel der Landschaft, wie er in Mitt europa der Norm entspricht. Sogleich stellen sich Fragen: Ist Wandel vom Antlitz der Landschaft zur Fratze zwingend? Muß Jede Augenweide zur ds hetischen Beleidigung "melioriert" oder "saniert" werden? Sind denn Natur- undL. sifdscha sschutzmaßnahmen fakultativ, obwohl in der Schweiz seit mehr als30 J8hr8n das B ndesgesetz über den Natur- und HeimatschutzI1 21 und in Deutschland das Bundesnaturschutzgesetz seit über 20 Jahren in Kraft ist? 'Warum nutzen und verbrauch alle raum wirksamen Berufskafegorien wie Landwirtschaft, Flurbanlger bezieliungsweie Kuluringenieure, Forstwirtschaft, Hoch- und Tiefbau et cetera Lanochaft und - Natur, ohne daß auch nur eine dieser Kategorien Schutz, Bewahrung und Pfleges LandschaftsbiIdes im Ptlichtenheft festgeschrieben hätte? Wie ist es zu erklären, daß noch heute die tradierte Territorialpolitik korrektivlos Urständ feiert, indem "ordnungsgemäße Bodennutzung" exzessiv, das heißt Natur und Landschaft beschädigend betrieben werden darf?
ISSN:0940-5550
DOI:10.14512/gaia.6.4.5