Röntgenuntersuchung bei Traumen im Kindesalter: Klinische und juristische Überlegung bei der Indikationsstellung
Zusammenfassung In einer retrospektiven Analyse wurden posttraumatisch angefertigte Röntgenuntersuchungen des Skeletts von 1386 Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (mittleres Alter 8,5 Jahre [1 Monat-17 Jahre]) ausgewertet. Mit den insgesamt 2006 Untersuchungen ließen sich 35...
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Veröffentlicht in: | Deutsche medizinische Wochenschrift 1992, Vol.117 (10), p.363-367 |
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Hauptverfasser: | , , , |
Format: | Artikel |
Sprache: | ger |
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Online-Zugang: | Volltext |
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In einer retrospektiven Analyse wurden posttraumatisch angefertigte Röntgenuntersuchungen des Skeletts von 1386 Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (mittleres Alter 8,5 Jahre [1 Monat-17 Jahre]) ausgewertet. Mit den insgesamt 2006 Untersuchungen ließen sich 354 Frakturen diagnostizieren, was einer durchschnittlichen Ausbeute von 17,2 % entsprach. Bei der Aufschlüsselung auf einzelne Skelettabschnitte zeigte sich, daß Röntgenuntersuchungen des Schädels mit 29,7 % am häufigsten angefordert wurden. Die Frakturausbeute betrug jedoch nur 2,2 %. Untersuchungen des Unterarmes erbrachten hingegen mit 54,9 % am häufigsten einen Frakturnachweis, danach Schulteraufnahmen mit 47,7 %. - Die hohe Diskrepanz zwischen klinisch vermuteten und radiologisch bestätigten Frakturen erfordert eine strengere Indikationsstellung von Röntgenuntersuchungen bei Bagatelltraumen im Kindesalter. Die ärztliche Dokumentationspflicht schließt nicht zwangsläufig die Notwendigkeit der Anfertigung von Röntgenaufnahmen ein. |
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ISSN: | 0012-0472 1439-4413 |
DOI: | 10.1055/s-2008-1062320 |