Begutachtung der HWS-Distorsion

Zusammenfassung Einteilung und Schweregradbestimmung nach Beschleunigungstrauma der Halswirbelsäule (HWS) erfolgen in Anlehnung an die Quebec Task Force (QTF, modifiziert nach Spitzer et al. 1995) 9. Die Begutachtung von HWS-Verletzungen ist unproblematisch, solange ein körperlicher Primärschaden im...

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für Orthopädie und Unfallchirurgie 2017-04, Vol.155 (2), p.157-164
Hauptverfasser: Bucur, Florin M., Schwarze, Martin, Schiltenwolf, Marcus
Format: Artikel
Sprache:ger
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Beschreibung
Zusammenfassung:Zusammenfassung Einteilung und Schweregradbestimmung nach Beschleunigungstrauma der Halswirbelsäule (HWS) erfolgen in Anlehnung an die Quebec Task Force (QTF, modifiziert nach Spitzer et al. 1995) 9. Die Begutachtung von HWS-Verletzungen ist unproblematisch, solange ein körperlicher Primärschaden im Vollbeweis gesichert werden kann (Schweregrad III–IV). Die HWS-Distorsion (HWSD) wird entsprechend dem QTF-Klassifizierungsschema als leichte bis mäßige (Schweregrad 0–II) Verletzung eingestuft. Für den Begriff Halswirbelsäulendistorsion (HWSD) werden gleichbedeutend auch die Ausdrücke HWS-Beschleunigungsverletzung, HWS-Distorsionsverletzung, Beschleunigungstrauma der HWS, HWS-Zerrung (und HWS-Verstauchung) oder HWS-Schleudertrauma verwendet. Im angloamerikanischen Sprachraum ist der Begriff „Whiplash“ (Peitschenschlag) und „Whiplash-Associated Disorders“ (WAD) üblich. Die größte Beweiskraft hinsichtlich der Festlegung des Verletzungsschweregrads haben magnetresonanztomografische Untersuchungen (MRT) der HWS, die zeitnah nach dem Unfall durchgeführt wurden. Erschwert wird die Begutachtung, wenn unter der Diagnose der HWS-Distorsion (Schweregrad 0–II) ausschließlich klinische Auffälligkeiten nach dem Unfall ärztlich dokumentiert wurden, da solche funktionellen Befunde nicht spezifisch sind und auch in der Allgemeinbevölkerung keine Seltenheit darstellen. In der Zusammenhangsbegutachtung der Unfallfolgen sind die rechtlichen Beweisregeln zu beachten. Es stehen Prüfschemata zur Verfügung, die eine strukturierte Begutachtung ermöglichen; sie helfen, gutachtliche Fehleinschätzungen zu vermeiden.
ISSN:1864-6697
1864-6743
DOI:10.1055/s-0042-121418