Zytologische Befunde bei Patientinnen bis zum 20. Lebensjahr in einer Dysplasiesprechstunde

Zusammenfassung FRAGESTELLUNG: In Deutschland beginnt die gesetzliche Vorsorge des Zervixkarzinoms ab dem 20. Lebensjahr. Ziel dieser Untersuchung war, herauszufinden, ob dies ausreichend ist oder ob der Screeningbeginn anhand anderer Kriterien vorgezogen werden sollte. MATERIAL UND METHODIK: Zwisch...

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Veröffentlicht in:Geburtshilfe und Frauenheilkunde 2010-02, Vol.70 (2), p.117-122
Hauptverfasser: Klostermann, K., Fahr, K., Dornhöfer, N., Kühndel, K., Horn, L.-C.
Format: Artikel
Sprache:ger
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Beschreibung
Zusammenfassung:Zusammenfassung FRAGESTELLUNG: In Deutschland beginnt die gesetzliche Vorsorge des Zervixkarzinoms ab dem 20. Lebensjahr. Ziel dieser Untersuchung war, herauszufinden, ob dies ausreichend ist oder ob der Screeningbeginn anhand anderer Kriterien vorgezogen werden sollte. MATERIAL UND METHODIK: Zwischen 7/2004 und 2/2009 wurden Überweisungsgrund, Alter und Kohabitarche aller Patientinnen, die sich bis zum 20. Lebensjahr in unserer Dysplasiesprechstunde vorstellten, erhoben. ERGEBNISSE: Insgesamt wurden 117 Patientinnen im Alter zwischen 12 und 20 Jahren (durchschnittlich 18,3 Jahre) rekrutiert. Die mittlere Kohabitarche wurde mit 14,9 Jahren angegeben, also 41 Monate vor Erstvorstellung bei uns. Ein Viertel der Frauen (28/117; 24 %) wurde wegen Vulvakondylomen überwiesen, die meisten Frauen (81/117; 69 %) wegen eines auffälligen Zervixbefundes. Von letzteren wiesen wir bei 56 Patientinnen histologisch eine LSIL (low grade squamous intraepithelial lesion), bei 6 Patientinnen eine HSIL (high grade squamous intraepithelial lesion) nach. Fünf Patientinnen erhielten bei einer ektozervikalen CIN II eine Lasertherapie, eine Konisation wurde bei CIN III durchgeführt. Bei den verbliebenen Patientinnen (n = 19) wurde keine Pathologie nachgewiesen. SCHLUSSFOLGERUNGEN: Diese Daten verdeutlichen, dass 3 Jahre nach Kohabitarche die ersten zytologischen Auffälligkeiten auftreten. Nur wenige Patientinnen zeigen zu diesem Zeitpunkt jedoch bereits eine therapiebedürftige HSIL. Die Ergebnisse legen nahe, dass der Beginn des zytologischen Screenings beim Zervixkarzinom nicht vom Alter der Patientin, sondern von der Kohabitarche abhängig gemacht werden sollte. In der Praxis könnte dies durch eine Kopplung an die Kontrazeptionsverschreibung erreicht werden, empfehlenswert wäre die 1. zytologische Kontrolle 3 Jahre nach Kohabitarche. Eine zusätzliche Mitbetreuung in einer Dysplasiesprechstunde könnte unnötige operative Interventionen vermeiden.
ISSN:0016-5751
1438-8804
DOI:10.1055/s-0029-1240823