Bestimmung der Erreichungsquote der Deutschen Suchthilfestatistik auf Basis des DBDD- Einrichtungsregisters

Fragestellung: In diesem Beitrag werden erstmalig transparente und methodisch nachvollziehbare Ergebnisse zur Berechnung der Erreichungsquote der Deutschen Suchthilfestatistik (DSHS) dargestellt. Errechnungsgrundlage ist ein seit Ende 2006 von der Deutschen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensu...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Sucht 2011, Vol.57 (6), p.469-477
Hauptverfasser: Süss, Beate, Pfeiffer-Gerschel, Tim
Format: Artikel
Sprache:ger
Online-Zugang:Volltext
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Beschreibung
Zusammenfassung:Fragestellung: In diesem Beitrag werden erstmalig transparente und methodisch nachvollziehbare Ergebnisse zur Berechnung der Erreichungsquote der Deutschen Suchthilfestatistik (DSHS) dargestellt. Errechnungsgrundlage ist ein seit Ende 2006 von der Deutschen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (DBDD) geführtes zentrales Suchthilferegister, das strukturell an dem seit 2007 bundesweit gültigen Deutschen Kerndatensatz zur Dokumentation im Bereich der Suchtkrankenhilfe (KDS) orientiert ist. Erfasst und in Hinblick auf eine DSHS-Teilnahme klassifiziert werden Facheinrichtungen, die einem von 16 im KDS definierten Einrichtungstypen zuzuordnen sind. Methodik: Die Erreichungsquote der DSHS wird für das Aggregierungsjahr 2010 (Datenjahr 2009) über alle berücksichtigten Einrichtungen des Registers hinweg, auf Ebene der einzelnen Einrichtungstypen und analog der Hauptauswertungen der DSHS für den ambulanten und stationären Bereich bestimmt. Ergebnisse: Für den Gesamtdatensatz liegt die Erreichungsquote bei 44 – 51 %. Im ambulanten Bereich werden 69 – 75 %, im stationären Bereich 43 – 48 % der Einrichtungen erreicht. Auffallend hoch ist die Beteiligung im Bereich der Beratungs- und/oder Behandlungsstellen/Fachambulanzen. Bei bestimmten Einrichtungstypen findet sich ein vergleichsweise hoher Prozentsatz an „verdeckt“ aggregierenden Einrichtungen (Einrichtungen, die ihre Daten unter dem Code einer anderen Einrichtung zur Verfügung stellen). Schlussfolgerungen: Kritisch diskutiert werden mögliche Ursachen unterschiedlich hoher Beteiligung und der Art der Teilnahme, die systematische Unterschätzung der Beteiligung bestimmter Einrichtungstypen und Verzerrungen von Daten aufgrund indirekter Teilnahme an der DSHS sowie ein nach wie vor bestehender Aufklärungsbedarf in Hinblick auf Zuständigkeiten im Bereich der Suchthilfestatistik und deren wechselseitige Vernetzung.
ISSN:0939-5911
1664-2856
DOI:10.1024/0939-5911.a000142