Das begrenzte Bildungsverständnis der Hilfsschule
Zusammenfassung In der Weimarer Republik war die Hilfsschule aus schulrechtlicher Perspektive Teil der Volksschule, sie strebte aber bereits zu diesem Zeitpunkt ihre Eigenständigkeit an. Ziel dieses Beitrags ist es, die Abgrenzungsbestrebungen der Hilfsschule von der Grundschule historisch zu rekons...
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Veröffentlicht in: | Zeitschrift für Grundschulforschung 2019-09, Vol.12 (2), p.327-342 |
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Hauptverfasser: | , |
Format: | Artikel |
Sprache: | ger |
Schlagworte: | |
Online-Zugang: | Volltext |
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In der Weimarer Republik war die Hilfsschule aus schulrechtlicher Perspektive Teil der Volksschule, sie strebte aber bereits zu diesem Zeitpunkt ihre Eigenständigkeit an. Ziel dieses Beitrags ist es, die Abgrenzungsbestrebungen der Hilfsschule von der Grundschule historisch zu rekonstruieren. Im Ergebnis werden drei Dimensionen eines begrenzten Bildungsverständnisses der Hilfsschulpädagogik der Weimarer Zeit herausgearbeitet und dem der Grundschulpädagogik gegenübergestellt: Das Bild vom Kind als schwachsinnig; der Entlastungsanspruch der Hilfsschulpädagogik und der Bildungsanspruch im Sinne der Brauchbarmachung. Im Fazit werden Traditionslinien des reduktionistischen Bildungsverständnis der Hilfsschulpädagogik herausgearbeitet. |
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ISSN: | 1865-3553 2523-3181 |
DOI: | 10.1007/s42278-019-00056-5 |