Betriebliche Altersversorgung über Direktzusagen – privilegiert oder diskriminiert?

Zusammenfassung Einkommensteuerrechtlich ist der Rechnungszins zur Diskontierung von Pensionsverpflichtungen mit 6 % typisiert, was weit über dem aktuellen Marktzinsniveau liegt. Gegenüber anderen Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung, die einen steuerfreien Aufbau eines Deckungsstoc...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Schmalenbachs Zeitschrift für betriebswirtschaftliche Forschung 2019-11, Vol.71 (3-4), p.313-346
Hauptverfasser: Kiesewetter, Dirk, Schätzlein, Uwe
Format: Artikel
Sprache:ger
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Beschreibung
Zusammenfassung:Zusammenfassung Einkommensteuerrechtlich ist der Rechnungszins zur Diskontierung von Pensionsverpflichtungen mit 6 % typisiert, was weit über dem aktuellen Marktzinsniveau liegt. Gegenüber anderen Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung, die einen steuerfreien Aufbau eines Deckungsstocks ermöglichen, gilt die Direktzusage damit als systematisch im Nachteil. Eine Reform von § 6a des Einkommensteuergesetzes wird daher erwartet. Dieser Beitrag verdeutlicht das Problem und untersucht dann für ausgewählte Reformalternativen, welche Entscheidungs- und Belastungswirkungen sich daraus für Unternehmen ergeben, die Leistungszusagen als Direktzusagen erteilt haben oder dies künftig planen. Die Reformalternativen unterscheiden sich im Ausmaß der Einmalentlastung im Reformzeitpunkt, aber auch in der verbleibenden Finanzierungslücke für in der Vergangenheit erteilte Zusagen. Der steuerfreie Aufbau eines Deckungsstocks zur Bedienung der Verpflichtungen gelingt hier in keinem Fall.
ISSN:0341-2687
2366-6153
DOI:10.1007/s41471-019-00074-0