Retente, Raynaldo, de lavorer: Die Responsibilisierung des Fuchses in tierepischen Gerichtsverfahren

Zusammenfassung Kann ein Fuchs für die Tötung eines Huhns zur Rechenschaft zu ziehen sein? Diese Frage mag aus Sicht moderner Rechtsordnungen unsinnig wirken, unter den spezifischen Bedingungen tierepischen Erzählens, in dem die anthropologische Differenz systematisch unterlaufen wird, handelt es si...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:LiLi, Zeitschrift für Literaturwissenschaft und Linguistik Zeitschrift für Literaturwissenschaft und Linguistik, 2023-09, Vol.53 (3), p.441-469
1. Verfasser: Glück, Jan
Format: Artikel
Sprache:ger
Schlagworte:
Online-Zugang:Volltext
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Beschreibung
Zusammenfassung:Zusammenfassung Kann ein Fuchs für die Tötung eines Huhns zur Rechenschaft zu ziehen sein? Diese Frage mag aus Sicht moderner Rechtsordnungen unsinnig wirken, unter den spezifischen Bedingungen tierepischen Erzählens, in dem die anthropologische Differenz systematisch unterlaufen wird, handelt es sich aber um eine durchaus sinnvolle Fragestellung. Denn der Fuchs und seine Opfer sind hier nie einfach nur Tiere, sie referieren aber auch nicht unmittelbar auf außerliterarische Menschen. Vielmehr weisen sie eine immer neu zu bestimmende Plastizität auf, sodass die wiederholte Zuschreibung von Verantwortung an Tierfiguren zugleich als Verhandlung der Bedingungen einer Responsibilisierung von Menschen erkennbar wird. In der Folge der tierepischen Erzählungen von Gerichtsverhandlungen gegen den Fuchs entwickelt sich so ausgehend von Le jugement de Renart im 12. und 13. Jahrhundert ein volkssprachlicher Responsibilisierungsdiskurs, den der vorliegende Beitrag nachzeichnet. In Reinhart Fuchs, Van den vos Reynaerde und Rainaldo e Lesengrino , die in jeweils eigenständiger Art und Weise auf den Roman de Renart zurückgreifen, zeigt sich dabei in zunehmendem Ausmaß, dass der Mensch Verantwortung nicht nur für sich selbst vor Gericht, sondern auch für das Gerichtsverfahren und schließlich für die Gestaltung seiner sozialen Ordnung insgesamt übernehmen muss.
ISSN:0049-8653
2365-953X
DOI:10.1007/s41244-023-00297-z