Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV): Grundlagen, Indikation und Verordnung in der klinischen Praxis
Zusammenfassung Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) wurde vom Gesetzgeber 2007 im § 37b des SGB V eingeführt als Versorgungsform für Menschen mit einer lebensbegrenzenden Erkrankung und einer erhöhten Versorgungskomplexität. Sie soll nicht erforderliche Krankenhauseinweisungen ve...
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Veröffentlicht in: | Best practice onkologie 2022-11, Vol.17 (11), p.580-590 |
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Hauptverfasser: | , |
Format: | Artikel |
Sprache: | ger |
Schlagworte: | |
Online-Zugang: | Volltext |
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Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) wurde vom Gesetzgeber 2007 im § 37b des SGB V eingeführt als Versorgungsform für Menschen mit einer lebensbegrenzenden Erkrankung und einer erhöhten Versorgungskomplexität. Sie soll nicht erforderliche Krankenhauseinweisungen vermeiden und den Betroffenen ermöglichen, trotz eines komplexen Krankheitsgeschehens menschenwürdig in ihrer häuslichen Umgebung zu verbleiben und dort bis zum Tode begleitet zu werden. Initial als Versorgungsform für Erwachsene eingeführt, wurde die Versorgung 2011 um die spezialisierte ambulante pädiatrische Palliativversorgung für Kinder und Jugendliche mit lebensbegrenzenden Erkrankungen erweitert. Bei SAPV und SAPPV kommt ein spezialisiertes und multiprofessionelles Palliativ Care Team (PCT) zum Einsatz, das sich durch 24-stündige Erreichbarkeit und spezielle Qualifikation auszeichnet und somit eine umfassende Unterstützung bietet. Dies erfolgt in Ergänzung der allgemeinen ambulanten Palliativversorgung (AAPV) und zielt auf den weitestgehenden Erhalt, die Förderung und, falls möglich, die Verbesserung von Lebensqualität sowie auf die Selbstbestimmung am Lebensende ab. Die SAPV ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung und bedarf einer Verordnung über das Formular 63. |
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ISSN: | 0946-4565 1862-8559 |
DOI: | 10.1007/s11654-022-00441-0 |