Der typische Facebook-Nutzer zwischen Recht und Realität: Zugleich eine Anmerkung zu LG Berlin v. 16.01.2018

Zusammenfassung Soll das Recht seine gesellschaftspolitische Steuerungsfunktion erfüllen, darf es die soziale Wirklichkeit nicht aus dem Blick verlieren. 1 Dies gilt auch für das Leitbild des „durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers“, 2 das nicht völlig...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Datenschutz und Datensicherheit 2018, Vol.42 (6), p.342-346
Hauptverfasser: Rothmann, Robert, Buchner, Benedikt
Format: Magazinearticle
Sprache:ger
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Online-Zugang:Volltext
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Beschreibung
Zusammenfassung:Zusammenfassung Soll das Recht seine gesellschaftspolitische Steuerungsfunktion erfüllen, darf es die soziale Wirklichkeit nicht aus dem Blick verlieren. 1 Dies gilt auch für das Leitbild des „durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers“, 2 das nicht völlig losgelöst von den Parametern der Realität konzipiert werden darf. Das Recht muss die tatsächlichen Rahmenbedingungen berücksichtigen, unter denen Verbraucher im Alltag ihre Entscheidungen treffen, und dabei auch in Rechnung stellen, dass das soziale Handeln der Verbraucher mitunter einer Vielzahl von Rationalitätsdefiziten unterliegt. Wie ausgeprägt derartige Defizite gerade im digitalen Massengeschäft ausfallen, zeigen die Daten einer repräsentativen Online-Erhebung unter Facebook-Nutzern, deren wichtigste Ergebnisse hier aus Anlass einer aktuellen Entscheidung des LG Berlin zu den Nutzungs- und Datenschutzbedingungen von Facebook vorgestellt werden.
ISSN:1614-0702
1862-2607
DOI:10.1007/s11623-018-0953-x