OVG Bautzen: Rechtswidrigkeit von forstwirtschaftlichen Maßnahmen aufgrund einer unterlassenen FFH-Verträglichkeitsprüfung: Anmerkung zu OVG Bautzen, Beschluss vom 9.6.2020 – 4 B 126/19, NuR 2020, 471
Zusammenfassung Das OVG Bautzen hat mit Beschluss vom 9. Juni 2020 bestimmte forstwirtschaftliche Maßnahmen auf Grundlage eines Forstwirtschaftsplans in einem Natura 2000-Gebiet im Wege einer einstweiligen Anordnung untersagt. Die Entscheidung ist für die deutsche Rechtslage in Bezug auf die forstwi...
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Veröffentlicht in: | Natur + Recht 2020-08, Vol.42 (8), p.539-541 |
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Format: | Artikel |
Sprache: | ger |
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Online-Zugang: | Volltext |
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Das OVG Bautzen hat mit Beschluss vom 9. Juni 2020 bestimmte forstwirtschaftliche Maßnahmen auf Grundlage eines Forstwirtschaftsplans in einem Natura 2000-Gebiet im Wege einer einstweiligen Anordnung untersagt. Die Entscheidung ist für die deutsche Rechtslage in Bezug auf die forstwirtschaftliche Praxis nach dem EuGH Urteil zur Waldbewirtschaftung in Polen (EuGH, Urteil vom 17.4.2018 – C-441/17, NuR 2018, 327) richtungsweisend. Neben dem zugrundeliegenden Sachverhalt im Bereich der Forstwirtschaft ist der Beschluss auch aufschlussreich bezüglich der Beteiligungsrechte von anerkannten Umwelt- und Naturschutzvereinigungen. |
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ISSN: | 0172-1631 1439-0515 |
DOI: | 10.1007/s10357-020-3721-2 |