Verfahrensfragen bei der bauplanungsrechtlichen Bewertung von Bergbauvorhaben: Zugleich Anmerkung zu BVerwG, Urt. v. 28.9.2016 – 7 C 18.15

Zusammenfassung Das Einvernehmenserfordernis des §36 Abs. 1 S. 1 Baugesetzbuch (BauGB) dient dem Schutz der gemeindlichen Planungshoheit bei der Zulassung von Vorhaben im Sinne von §29 Abs. 1 BauGB. Gemäß §36 Abs. 1 S. 2 Hs. 1 BauGB ist ein Einvernehmen auch dann herzustellen, wenn über die Zulassun...

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Veröffentlicht in:Natur + Recht 2018-05, Vol.40 (5), p.302-312
Hauptverfasser: Pauli, Felix, Wörheide, Daniel
Format: Artikel
Sprache:ger
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Beschreibung
Zusammenfassung:Zusammenfassung Das Einvernehmenserfordernis des §36 Abs. 1 S. 1 Baugesetzbuch (BauGB) dient dem Schutz der gemeindlichen Planungshoheit bei der Zulassung von Vorhaben im Sinne von §29 Abs. 1 BauGB. Gemäß §36 Abs. 1 S. 2 Hs. 1 BauGB ist ein Einvernehmen auch dann herzustellen, wenn über die Zulassung in einem anderen Verfahren als dem Baugenehmigungsverfahren entschieden wird. Hiervon ausgenommen sind nach §36 Abs. 1 S. 2 Hs. 2 BauGB Vorhaben, die der Bergaufsicht unterliegen. Daraus wurde bislang vielfach abgeleitet, dass das Einvernehmen der Standortgemeinde bei Vorhaben, die dem Bergrecht unterfallen, entbehrlich ist. Einem solchen Verständnis von §36 Abs. 1 S. 2 Hs. 2 BauGB ist das BVerwG nun entgegentreten. Der Beitrag beleuchtet die Fragen, die sich daraus für das bergrechtliche Betriebsplanverfahren sowie für ggf. parallel durchzuführende weitere Verfahren wie das bauordnungs- oder immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren ergeben.
ISSN:0172-1631
1439-0515
DOI:10.1007/s10357-018-3308-3