Verfahrensfragen bei der bauplanungsrechtlichen Bewertung von Bergbauvorhaben: Zugleich Anmerkung zu BVerwG, Urt. v. 28.9.2016 – 7 C 18.15
Zusammenfassung Das Einvernehmenserfordernis des §36 Abs. 1 S. 1 Baugesetzbuch (BauGB) dient dem Schutz der gemeindlichen Planungshoheit bei der Zulassung von Vorhaben im Sinne von §29 Abs. 1 BauGB. Gemäß §36 Abs. 1 S. 2 Hs. 1 BauGB ist ein Einvernehmen auch dann herzustellen, wenn über die Zulassun...
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Veröffentlicht in: | Natur + Recht 2018-05, Vol.40 (5), p.302-312 |
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Hauptverfasser: | , |
Format: | Artikel |
Sprache: | ger |
Schlagworte: | |
Online-Zugang: | Volltext |
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Das Einvernehmenserfordernis des §36 Abs. 1 S. 1 Baugesetzbuch (BauGB) dient dem Schutz der gemeindlichen Planungshoheit bei der Zulassung von Vorhaben im Sinne von §29 Abs. 1 BauGB. Gemäß §36 Abs. 1 S. 2 Hs. 1 BauGB ist ein Einvernehmen auch dann herzustellen, wenn über die Zulassung in einem anderen Verfahren als dem Baugenehmigungsverfahren entschieden wird. Hiervon ausgenommen sind nach §36 Abs. 1 S. 2 Hs. 2 BauGB Vorhaben, die der Bergaufsicht unterliegen. Daraus wurde bislang vielfach abgeleitet, dass das Einvernehmen der Standortgemeinde bei Vorhaben, die dem Bergrecht unterfallen, entbehrlich ist. Einem solchen Verständnis von §36 Abs. 1 S. 2 Hs. 2 BauGB ist das BVerwG nun entgegentreten. Der Beitrag beleuchtet die Fragen, die sich daraus für das bergrechtliche Betriebsplanverfahren sowie für ggf. parallel durchzuführende weitere Verfahren wie das bauordnungs- oder immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren ergeben. |
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ISSN: | 0172-1631 1439-0515 |
DOI: | 10.1007/s10357-018-3308-3 |