Die Neufassung des Landeswassergesetzes Rheinland-Pfalz: Tagungsbericht über das 330. Wasserrechtliche Kolloquium des Instituts für das Recht der Wasser- und Entsorgungswirtschaft an der Universität Bonn
Zusammenfassung Das auf der Grundlage konkurrierender Gesetzgebungskompetenzen neu gefasste und am 1. März 2010 in Kraft getretene Wasserhaushaltsgesetz (WHG) hat zu einem erheblichen Anpassungsbedarf in den Landeswassergesetzen geführt. Dieser Prozess ist auf Länderebene bislang noch nicht abgeschl...
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Veröffentlicht in: | Natur + Recht 2015-11, Vol.37 (11), p.755-757 |
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1. Verfasser: | |
Format: | Artikel |
Sprache: | ger |
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Online-Zugang: | Volltext |
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Das auf der Grundlage konkurrierender Gesetzgebungskompetenzen neu gefasste und am 1. März 2010 in Kraft getretene Wasserhaushaltsgesetz (WHG) hat zu einem erheblichen Anpassungsbedarf in den Landeswassergesetzen geführt. Dieser Prozess ist auf Länderebene bislang noch nicht abgeschlossen. So hat der Landtag von Rheinland-Pfalz am 4. Juli dieses Jahres das neugefasste Landeswassergesetz Rheinland-Pfalz verabschiedet. Das Gesetz beinhaltet eine grundlegende Überarbeitung und Modernisierung der wasserrechtlichen Regelungen auf Landesebene. Die Teilnehmer des vom Institut für das Recht der Wasser- und Entsorgungswirtschaft an der Universität Bonn (IRWE) am 10. Juli 2015 ausgerichteten 330. Wasserrechtlichen Kolloquiums hatten bereits wenige Tage später die Gelegenheit, im Rahmen eines Vortrag durch den Leiter des Referats “Recht der Wasserwirtschaft”, LMR Hans-Hartmann Munk (Umweltministerium Rheinland-Pfalz), einem der maßgeblichen Akteure der Landesrechtsnovelle, aus erster Hand einen detaillierten Überblick über die mit dieser Novelle verbundenen Zielsetzungen, die inhaltlichen Schwerpunkte des Gesetzes sowie die Vor- und Nachteile im Vergleich zur bundesrechtlichen Regelung zu erhalten. |
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ISSN: | 0172-1631 1439-0515 |
DOI: | 10.1007/s10357-015-2915-5 |