Planerischer Störfallschutz und Flugverfahren: Zur Anwendbarkeit von § 50 S. 1 BImSchG und Art. 12 Seveso II-RL bei der Festlegung von Flugverfahren
Zusammenfassung Der Flugbetrieb über der dichtbesiedelten Bundesrepublik Deutschland ist eine immerwährende Quelle von rechtlichen Konflikten. Während sich diese bislang primär auf die Belastung der Bevölkerung durch Fluglärm konzentrierten, rückt mittlerweile mehr und mehr ein anderes Problem in de...
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Veröffentlicht in: | Natur + Recht 2011-02, Vol.33 (2), p.107-114 |
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Hauptverfasser: | , |
Format: | Artikel |
Sprache: | ger |
Schlagworte: | |
Online-Zugang: | Volltext |
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Der Flugbetrieb über der dichtbesiedelten Bundesrepublik Deutschland ist eine immerwährende Quelle von rechtlichen Konflikten. Während sich diese bislang primär auf die Belastung der Bevölkerung durch Fluglärm konzentrierten, rückt mittlerweile mehr und mehr ein anderes Problem in den Fokus der Aufmerksamkeit: Das Risiko des Auftretens eines Störfalls durch einen Flugzeugabsturz in eine chemische Anlage. Maßgeblich ist in diesem Zusammenhang die Steuerung des Flugbetriebs durch die Festlegung von sog. Flugverfahren. Da diese teilweise auch über oder in der Nähe von Chemiebetrieben verlaufen stellt sich die Frage, ob bei der Festlegung solcher Flugverfahren das absturzbedingte Störfallrisiko zu berücksichtigen ist. Erstmals waren die Gerichte anlässlich des geplanten Ausbaus des Flughafens Frankfurt/Main mit dieser Problematik befasst. Der in dieser Zeitschrift erschienene Aufsatz von Hellriegel/Schmitt (NuR 2010, 98 ff.) zur Bedeutung des Störfallschutzes im Planungsrecht sowie eine ähnlich gelagerte Entscheidung des VGH Kassel 1 geben nun Anlass, einen Versuch zur Klärung der immer noch offenen Fragen zu unternehmen. |
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ISSN: | 0172-1631 1439-0515 |
DOI: | 10.1007/s10357-011-2013-2 |