Umfang und Grenzen der Einklagbarkeit von UVP-Fehlern nach Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz
Zusammenfassung Die Frage der Einklagbarkeit von Fehlern bei der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist weiterhin ein rechtlich unsicheres Terrain und damit für komplexe Großvorhaben ein erheblicher Risikofaktor. Mit dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) hat der deutsche Gesetzgeber Regelungen erl...
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Veröffentlicht in: | Natur + Recht 2009-05, Vol.31 (5), p.312-317 |
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Hauptverfasser: | , |
Format: | Artikel |
Sprache: | ger |
Schlagworte: | |
Online-Zugang: | Volltext |
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Die Frage der Einklagbarkeit von Fehlern bei der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist weiterhin ein rechtlich unsicheres Terrain und damit für komplexe Großvorhaben ein erheblicher Risikofaktor. Mit dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) hat der deutsche Gesetzgeber Regelungen erlassen, die zwar in gewissem Umfang eine Einklagbarkeit von UVP-Fehlern vorsehen, deren Auslegung jedoch umstritten ist. Der vorliegende Beitrag behandelt die Frage, ob und ggf. in welchem Umfang das UmwRG Drittbetroffenen ein subjektives Recht auf Einklagbarkeit von UVP-Fehlern einräumt. Es wird aufgezeigt, dass insoweit zwischen Umweltschutzvereinigungen und sonstigen Beteiligten zu differenzieren ist und dass eine Erweiterung der Einklagbarkeit von UVP-Fehlern über die beiden in §4 Abs. 1 UmwRG genannten Fälle (Nichtdurchführung einer UVP bzw. Einzelfallvorprüfung) nach der klaren gesetzlichen Festlegung und der bisher ergangenen Rechtsprechung nicht in Betracht kommt. |
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ISSN: | 0172-1631 1439-0515 |
DOI: | 10.1007/s10357-009-1664-8 |