Unfallversicherungsrechtliche Begutachtung bei atopischer Dermatitis: Problematik und Vorschläge für Lösungsansätze
Zusammenfassung Problematik Die Begutachtung von Personen mit atopischer Dermatitis bzw. atopischem Handekzem stellt für den berufsdermatologischen Gutachter häufig eine besondere Herausforderung dar. Neben der diagnostischen Einordnung des Erkrankungsbildes und der Abgrenzung zu anderen Ekzemformen...
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Veröffentlicht in: | Trauma und Berufskrankheit 2013-06, Vol.15 (2), p.101-106 |
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Hauptverfasser: | , |
Format: | Artikel |
Sprache: | ger |
Schlagworte: | |
Online-Zugang: | Volltext |
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Problematik
Die Begutachtung von Personen mit atopischer Dermatitis bzw. atopischem Handekzem stellt für den berufsdermatologischen Gutachter häufig eine besondere Herausforderung dar. Neben der diagnostischen Einordnung des Erkrankungsbildes und der Abgrenzung zu anderen Ekzemformen ist nicht selten der Aspekt der Kausalitätsbeurteilung diffizil, da die Bedeutung sowohl endogener als auch exogener Einflussfaktoren medizinisch zu prüfen ist und hieraus versicherungsrechtliche Schlussfolgerungen gezogen werden müssen.
Beurteilung einer nach Beendigung der schädigenden Tätigkeit fortbestehenden Erkrankung
Insbesondere wenn ein ursprünglich beruflich verursachtes atopisches Ekzem auch längere Zeit nach Aufgabe der schädigenden Tätigkeit fortbesteht, kann die Beurteilung, ob die bestehenden Hautveränderungen noch Folgen der Berufserkrankung oder aber primär Ausdruck eines eigendynamischen Erkrankungsgeschehens sind, schwierig sein. Zur Beurteilung eines möglichen Zusammenhangs eines weiterhin bestehenden atopischen Ekzems nach erfolgter Aufgabe der schädigenden Tätigkeit liegt bislang kein allgemeingültiger Algorithmus vor, daher sind die verschiedenen, zur Diskussion stehenden, konkurrierenden (endogenen wie exogenen) Verursachungsfaktoren für jeden Einzelfall kritisch gegeneinander abzuwägen. |
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ISSN: | 1436-6274 1436-6282 |
DOI: | 10.1007/s10039-013-1965-2 |