Hygieneanforderungen beim ambulanten Operieren
Zusammenfassung Hintergrund Das ambulante Operieren darf für den Patienten nicht mit einem höheren Infektionsrisiko verbunden sein als operative Eingriffe im Rahmen einer stationären Behandlung im Krankenhaus. Es gelten die gleichen Hygieneanforderungen wie bei stationären Operationen. Ziel des Beit...
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Veröffentlicht in: | Trauma und Berufskrankheit 2013, Vol.15 (Suppl 2), p.115-121 |
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1. Verfasser: | |
Format: | Artikel |
Sprache: | ger |
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Online-Zugang: | Volltext |
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Hintergrund
Das ambulante Operieren darf für den Patienten nicht mit einem höheren Infektionsrisiko verbunden sein als operative Eingriffe im Rahmen einer stationären Behandlung im Krankenhaus. Es gelten die gleichen Hygieneanforderungen wie bei stationären Operationen.
Ziel des Beitrags
Im vorliegenden Beitrag werden die gesetzlichen Grundlagen und die fachlichen Anforderungen an die Hygiene beim ambulanten Operieren vorgestellt, und es wird auf Probleme hingewiesen, die bei den infektionshygienischen Begehungen des Gesundheitsamts in Frankfurt am Main festgestellt wurden.
Ergebnisse
Da in den Praxen zumeist als
Eingriffe
eingestufte Operationen vorgenommen wurden, waren die geringeren Anforderungen an die räumliche Ausstattung zugrunde zu legen, die – abgesehen von oft erheblicher Enge – zumeist erfüllt waren. Die häufigsten Probleme betrafen die Ausstattung des Händewaschplatzes (Waschbecken mit Überlauf und Wasserauslauf direkt in den Abfluss gerichtet; fehlende Spender für Seife, Händedesinfektionsmittel und Handtücher) und die Aufbereitung der Instrumente (Medizinprodukte). In keiner Einrichtung waren die Anforderungen der Kommission für Krankenhaushygiene und des Medizinprodukterechts erfüllt.
Resümee
Zum Abschluss des Beitrags werden praktische Tipps zur Umsetzung der erforderlichen Hygienevorgaben gegeben. |
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ISSN: | 1436-6274 1436-6282 |
DOI: | 10.1007/s10039-013-1936-7 |