Rechtsrahmen der Nutzung digitaler Gesundheitsanwendungen in der Versorgung und Versorgungsforschung
Zusammenfassung Digitale Gesundheitsanwendungen sind seit 2019 Bestandteil des gesetzlichen Leistungskatalogs und können seither von Ärzten und Psychotherapeuten verordnet werden. Dennoch ist ihr Verbreitungsgrad bis heute noch nicht als sehr hoch einzuschätzen. Dabei bieten DiGA nicht nur die Mögli...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Gefässchirurgie 2024-05, Vol.29 (3), p.144-149 |
---|---|
1. Verfasser: | |
Format: | Artikel |
Sprache: | ger |
Schlagworte: | |
Online-Zugang: | Volltext |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Zusammenfassung: | Zusammenfassung
Digitale Gesundheitsanwendungen sind seit 2019 Bestandteil des gesetzlichen Leistungskatalogs und können seither von Ärzten und Psychotherapeuten verordnet werden. Dennoch ist ihr Verbreitungsgrad bis heute noch nicht als sehr hoch einzuschätzen. Dabei bieten DiGA nicht nur die Möglichkeit, Patienten in Situationen und Bereichen zu unterstützen, wo das Gesundheitssystem keine ausreichenden Ressourcen bereithält. Die von DiGA im Rahmen der Nutzung gesammelten Daten können sowohl zum Zwecke der Optimierung der Therapie für den behandelnden Arzt als auch insgesamt für die (Versorgungs‑)Forschung eine wertvolle Erkenntnisquelle darstellen. Der Beitrag gewährt daher einen Überblick über den Rechtsrahmen der Verordnung von DiGA im Rahmen der Krankenbehandlung sowie der Möglichkeit der Weiterverwendung der von DiGA gewonnenen Daten unter Berücksichtigungen der aktuellen Gesetzentwürfe für ein Gesundheitsdatennutzungsgesetz und ein Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens. |
---|---|
ISSN: | 0948-7034 1434-3932 |
DOI: | 10.1007/s00772-024-01085-w |