Rechtsfragen der Bestellung der Mitglieder der Volksanwaltschaft
Nach der Bundesverfassung sind die Mitglieder der Volksanwaltschaft von den drei mandatsstärksten Parteien zu nominieren. Der Beitrag untersucht das Bestellungsverfahren der Volksanwaltschaft, wenn mehr als drei Parteien infolge gleicher Mandatsstärke ein Nominierungsrecht beanspruchen.
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Veröffentlicht in: | Journal für Rechtspolitik 2008-03, Vol.16 (1), p.50-57 |
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Format: | Artikel |
Sprache: | ger |
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Online-Zugang: | Volltext |
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Zusammenfassung: | Nach der Bundesverfassung sind die Mitglieder der Volksanwaltschaft von den drei mandatsstärksten Parteien zu nominieren. Der Beitrag untersucht das Bestellungsverfahren der Volksanwaltschaft, wenn mehr als drei Parteien infolge gleicher Mandatsstärke ein Nominierungsrecht beanspruchen. |
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ISSN: | 0943-4011 1613-754X |
DOI: | 10.1007/s00730-008-0216-5 |