Mindestlohn und Gemeinschaftsrecht: 7 AVRAG im Kraftfeld der Binnenmarktfreiheiten
Mitgliedstaatliche Mindestlohnvorschriften stehen regelmäßig in Luxemburg vor Gericht. Gefragt wird dabei jeweils nach deren Vereinbarkeit mit dem auf Marktöffnung angelegten Binnenmarktkonzept. Ohne zwingende Mindestentlohnungsregelungen bestünde aber für "Hochlohnländer" die Gefahr, dass...
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Veröffentlicht in: | Juristische Blätter 2009-02, Vol.131 (2), p.86-98 |
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1. Verfasser: | |
Format: | Artikel |
Sprache: | ger |
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Online-Zugang: | Volltext |
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Zusammenfassung: | Mitgliedstaatliche Mindestlohnvorschriften stehen regelmäßig in Luxemburg vor Gericht. Gefragt wird dabei jeweils nach deren Vereinbarkeit mit dem auf Marktöffnung angelegten Binnenmarktkonzept. Ohne zwingende Mindestentlohnungsregelungen bestünde aber für "Hochlohnländer" die Gefahr, dass deren Lohnniveau durch den Einsatz von AN aus "Niedriglohnländern" schleichend erodiert. Abseits der die Entsendesituation betreffenden Regelungen kennt das österr Recht mit § 7 AVRAG eine weitere gesetzliche Mindestlohnvorschrift, die mit der primärrechtlich garantierten Dienstleistungsfreiheit in Konflikt geraten kann. In einer jüngeren Entscheidung aus dem Jahr 2006 nimmt der OGH zwar zur international-privatrechtlichen Einordnung von § 7 AVRAG Stellung, äußert sich aber nicht zur Frage der Gemeinschaftsrechtskonformität. Der vorliegende Beitrag nimmt diese Entscheidung des OGH zum Ausgangspunkt, um unter Einbeziehung der jüngst vom EuGH gefällten Entscheidungen in den Rechtssachen Laval und Rüffert die Stellung von § 7 AVRAG im Kraftfeld der Grundfreiheiten des Binnenmarktes zu untersuchen. |
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ISSN: | 0022-6912 1613-7639 |
DOI: | 10.1007/s00503-008-1557-6 |