Der Schau- und Lehrstollen Arzberg/Steiermark: Beispiel für eine intelligente Nachnutzung eines Altbergbaus

Zusammenfassung Schaubergwerke sind keineswegs bloß touristische Attraktionen. Vielmehr kann im Rahmen von Führungen auch die Bedeutung mineralischer Rohstoffe für unsere Gesellschaft vermittelt werden. In Schaubergwerken stehen Lagerstättenkörper, die lange Zeit nur mehr aus der Literatur bekannt w...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:BHM. Berg- und hüttenmännische Monatshefte 2016, Vol.161 (4), p.148-155
Hauptverfasser: Weber, Leopold, Lenhardt, Wolfgang, Möstl, Franz, Götzl, Gregor, Weilbold, Julia, Reitner, Heinz
Format: Artikel
Sprache:ger
Schlagworte:
Online-Zugang:Volltext
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Beschreibung
Zusammenfassung:Zusammenfassung Schaubergwerke sind keineswegs bloß touristische Attraktionen. Vielmehr kann im Rahmen von Führungen auch die Bedeutung mineralischer Rohstoffe für unsere Gesellschaft vermittelt werden. In Schaubergwerken stehen Lagerstättenkörper, die lange Zeit nur mehr aus der Literatur bekannt waren, wieder für wissenschaftliche Untersuchungen zur Verfügung. Daneben können Altbergbauhohlräume aber auch für weitere Nutzanwendungen herangezogen werden. In der vorliegenden Arbeit werden die verschiedenen Nachnutzungen der alten Grubenhohlräume im Arzberger Revier beschrieben: Einerseits werden Teile für touristische Zwecke genutzt (Schaubergwerk). Andererseits wird in der führungsarmen Zeit der für den Schaubergwerksbetrieb freigegebene Bereich auch von Universitäten für Ausbildungszwecke (geologische, geochemische und geophysikalische Untersuchungen) genutzt. Die Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik betreibt seit Jahren in einer Seitenstrecke eine Erdbebenmessstation. Seit dem Jahre 2006 dienen Teile der Grubenhohlräume auch der Käsereifung. Zudem wird das Wasser des Tiefbaues zur Gewinnung geothermaler Energie für die Heizung, der Rücklauf aber auch zur Kühlung von Kühlräumen herangezogen. Durch die vernünftige Nutzung verschiedener Anwendungsmöglichkeiten durch mehrere Betreiber können auch die nicht unbeträchtlichen Erhaltungskosten leichter bestritten werden.
ISSN:0005-8912
1613-7531
DOI:10.1007/s00501-016-0467-5