Externe Pflegequalitätsprüfung in den Einrichtungen der stationären Altenhilfe: Ethische Herausforderungen und Klärungsbedarfe im Fokus der Ethikberatung
Zusammenfassung Die Pflegequalitätsprüfungen nach § 114 ff SGB XI und die Begehungen der FQA (ehemals Heimaufsicht) wurden mit Abklingen der Pandemie wieder aufgenommen. Trotz der Einführung eines neuen Prüfinstruments führt dies weiterhin zu Irritationen und auch ethisch gerahmten Problemen in der...
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Veröffentlicht in: | Ethik in der Medizin 2024, Vol.36 (3), p.369-389 |
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Hauptverfasser: | , |
Format: | Artikel |
Sprache: | ger |
Schlagworte: | |
Online-Zugang: | Volltext |
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Die Pflegequalitätsprüfungen nach § 114 ff SGB XI und die Begehungen der FQA (ehemals Heimaufsicht) wurden mit Abklingen der Pandemie wieder aufgenommen. Trotz der Einführung eines neuen Prüfinstruments führt dies weiterhin zu Irritationen und auch ethisch gerahmten Problemen in der Praxis. Dies war ab Sommer 2021 Gegenstand eines Beratungsprozesses im Ethikbeirat der Hilfe im Alter gGmbH der Inneren Mission München, Diakonie München und Oberbayern und führte zu einer Bearbeitung in der Frühjahrssitzung 2022 mit Vertretern des StMGP (Staatsministerium für Gesundheit und Pflege, heute StMGPP) und des MDB (medizinischer Dienst Bayern, der im Auftrag der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung tätige medizinische und pflegerische Beratungs- und Begutachtungsdienst), sowie zu einem konsentierten Papier des Beirats. Die Ziele der Prüfung, die Prozesse dazu in den Einrichtungen und ihre Auswirkungen auf die pflegebedürftigen Menschen und das Pflegepersonal wurden darin unter ethischen Gesichtspunkten thematisiert.
Auch wenn die Notwendigkeit einer externen Kontrolle nicht grundsätzlich in Frage gestellt wird, ist der Aufwand für die Indikatorenerhebung, die Herausforderung des Fachgesprächs und die Art und Weise der Ergebnisformulierung weiterhin kritisch zu diskutieren und weiter zu entwickeln. Es zeigt sich die organisationsethische Relevanz der Pflegequalitätsprüfung sowohl hinsichtlich der strukturellen Verankerung im einrichtungseigenen Qualitätsmanagement als auch hinsichtlich der Notwendigkeit einer Beteiligungskultur der Betroffenen. Damit wurde einmal mehr evident, wie wichtig das Anliegen des Ethikbeirats „Betroffene zu Beteiligten zu machen“ für die Mitarbeitenden und die Kultur der Einrichtungen ist, aber auch für alle anderen Ebenen der Versorgung und politischen Willensbildung, die hierfür verantwortlich Entscheidungen treffen. |
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ISSN: | 0935-7335 1437-1618 |
DOI: | 10.1007/s00481-024-00808-7 |