Fahreignung bei Synkope

Zusammenfassung Obwohl verkehrsmedizinische Themen im Medizinstudium kaum gelehrt werden, ist ein behandelnder Arzt verpflichtet, seine Patienten über eine fehlende Fahreignung zu unterrichten. Diese Arbeit gibt eine Übersicht über die derzeitige Einschätzung der Fahreignung von Patienten mit Synkop...

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Herzschrittmachertherapie & Elektrophysiologie 2018-06, Vol.29 (2), p.214-218
1. Verfasser: Klein, Hermann H.
Format: Artikel
Sprache:ger
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Beschreibung
Zusammenfassung:Zusammenfassung Obwohl verkehrsmedizinische Themen im Medizinstudium kaum gelehrt werden, ist ein behandelnder Arzt verpflichtet, seine Patienten über eine fehlende Fahreignung zu unterrichten. Diese Arbeit gibt eine Übersicht über die derzeitige Einschätzung der Fahreignung von Patienten mit Synkopen. Dazu wird besonders auf die Fahrerlaubnisverordnung und die Begutachtungsleitlinien der Bundesanstalt für Straßenwesen eingegangen. Die Fahrerlaubnisverordnung unterscheidet Fahrer der Gruppe 1 (Fahrzeuge bis 3,5 t Gesamtgewicht, kein gewerblicher Personentransport) und Fahrer der Gruppe 2 (Fahrzeuge >3,5 t Gesamtgewicht oder gewerblicher Personentransport). Da Patienten mit Synkopen, die zu einem plötzlichen Kontrollverlust am Steuer führen können, ganz unterschiedlich schwer erkrankt sind, steht primär die Klärung der Ursache der Synkope im Vordergrund. Findet sich keine spezifisch behandelbare Ursache einer Synkope (z. B. Herzschrittmacher, Aortenklappenersatz), liegt bei Fahrern der Gruppe 1 nach zweiter unklarer Synkope keine Fahreignung für 6 Monate vor. Fahrer der Gruppe 2 sind nach einer zweiten unklaren Synkope dauerhaft fahrungeeignet. Treten Synkopen jedoch unter Bedingungen auf, die beim Fahren nicht zu erwarten sind (z. B. Blutentnahme, Miktion, Defäkation), kann weiterhin von Fahreignung ausgegangen werden. Synkopen, die auf Kammertachykardien bei ischämischer Herzkrankheit mit eingeschränkter Pumpfunktion zu beziehen sind, führen meist zur Implantation eines Kardioverter-Defibrillators (ICD). Fahrer mit ICD sind in der Regel als Gruppe-2-Fahrer nicht fahrgeeignet. Fahrer der Gruppe 1 mit ICD sind fahrgeeignet, wenn sie 3 Monate ohne Synkope und ohne adäquaten Schock blieben.
ISSN:0938-7412
1435-1544
DOI:10.1007/s00399-018-0565-z