Konsensuspapier: Schlaganfallprophylaxe bei Patienten mit nichtvalvulärem Vorhofflimmern

Zusammenfassung Mit dem Markteintritt von Edoxaban im letzten Jahr ist in Deutschland der vierte und damit vorläufig letzte Nicht-Vitamin-K-Antagonist als orales Antikoagulans zur Schlaganfallprophylaxe bei Patienten mit nichtvalvulärem Vorhofflimmern verfügbar. Neue orale Antikoagulanzien (NOAK) st...

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Veröffentlicht in:Herzschrittmachertherapie & Elektrophysiologie 2016-09, Vol.27 (3), p.295-306
Hauptverfasser: Helms, Thomas Maria, Silber, Sigmund, Schäfer, Andreas, Masuhr, Florian, Palm, Frederick, Darius, Harald, Schrör, Karsten, Bänsch, Dietmar, Bramlage, Peter, Hankowitz, Johannes, Karle, Christoph A., Stargardt, Tom, Weil, Joachim, Geller, Johann Christoph
Format: Artikel
Sprache:ger
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Beschreibung
Zusammenfassung:Zusammenfassung Mit dem Markteintritt von Edoxaban im letzten Jahr ist in Deutschland der vierte und damit vorläufig letzte Nicht-Vitamin-K-Antagonist als orales Antikoagulans zur Schlaganfallprophylaxe bei Patienten mit nichtvalvulärem Vorhofflimmern verfügbar. Neue orale Antikoagulanzien (NOAK) stellen eine attraktive Alternative zu der bisherigen Antikoagulation mit Vitamin-K-Antagonisten (VKA) wie Phenprocoumon (Marcumar®, Falithrom®) oder Warfarin (Coumadin®) dar, da sie einfacher anzuwenden sind und gegenüber den VKA deutlich weniger Wechselwirkungen mit Arzneimitteln und Nahrungsmitteln aufweisen, so dass sie keiner Dosisanpassung aufgrund von INR-Messungen bedürfen. Der wichtigste klinische Vorteil der NOAK liegt in der Halbierung des Risikos für hämorrhagische Schlaganfälle und intrakranielle Blutungen im Vergleich zur bisherigen oralen Antikoagulation mit VKA sowie der Senkung der Mortalität um 10 %. Dieser Effekt konnte für alle 4 NOAK (Dabigatran, Rivaroxaban, Apixaban, Edoxaban) nachgewiesen werden. Aufgrund dieser Studienlage werden NOAK als bevorzugte bzw. mindestens gleichwertige Therapieoption in den aktuellen Leitlinien berücksichtigt. Bei der ambulanten Behandlung von Patienten mit gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) ist die Erstattungsfähigkeit der Arzneimittel von entscheidender Bedeutung. Im Nutzenbewertungsverfahren (AMNOG) wurde für Apixaban und Edoxaban jeweils ein Zusatznutzen gegenüber dem bisherigen Standard (Marcumar®, Falithrom®, Coumadin®) festgestellt, während für die vor 2011 eingeführten Arzneimittel Dabigatran und Rivaroxaban keine frühe Nutzenbewertung durchgeführt werden konnte. Die Mitglieder dieses Konsensuspapiers setzen sich dafür ein, dass NOAK bevorzugt bei Patienten mit nichtvalvulärem Vorhofflimmern eingesetzt werden, die bisher – trotz Indikation zur Antikoagulation – nicht antikoaguliert werden konnten oder nur mit Acetylsalicylsäure behandelt werden. Bei Neueinstellungen sollte individuell geprüft werden, ob eine VKA-Therapie praktikabel ist oder ob diese Patienten von einer NOAK-Therapie profitieren könnten.
ISSN:0938-7412
1435-1544
DOI:10.1007/s00399-016-0447-1