Ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) – eine neue Versorgungsebene in der Rheumatologie

Zusammenfassung Mit der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) nach § 116b SGB (Sozialgesetzbuch) V besteht seit April 2018 eine dritte Versorgungsebene, in der Patienten mit chronisch entzündlichen Rheumaerkrankungen behandelt werden können. Die Kooperation von verschiedenen Facharztgrup...

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für Rheumatologie 2019-10, Vol.78 (8), p.765-773
Hauptverfasser: Edelmann, E., Lakomek, H. J., Bessler, F., Braun, J., Froschauer, Sonja, Hellmich, B., von Hinüber, U., Kalthoff, L., Karberg, K., Kekow, J., Krause, A., Müller-Brodmann, W., Munte, Axel, Ruehlmann, J. M., Zinke, S.
Format: Artikel
Sprache:ger
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Beschreibung
Zusammenfassung:Zusammenfassung Mit der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) nach § 116b SGB (Sozialgesetzbuch) V besteht seit April 2018 eine dritte Versorgungsebene, in der Patienten mit chronisch entzündlichen Rheumaerkrankungen behandelt werden können. Die Kooperation von verschiedenen Facharztgruppen, die an der Rheumaversorgung beteiligt sind, wird gefördert, auch die sektorenübergreifende Kooperation zwischen Rheumatologen wie auch anderen Fachärzten in der Praxis und im Krankenhaus. Durch den Wegfall der Budgetierung von Fallzahl und Leistungen in dieser Versorgungsebene wird eine deutliche Verbesserung der Versorgungssituation der Menschen mit Rheuma durch zusätzliche Behandlungsressourcen erwartet. Bis Ende Mai 2019 waren 72 internistische Rheumatologen in den ersten 9 neu zugelassenen ASV-Teams tätig. Wegen bürokratischer Erschwernisse verzögert sich bisher die Umsetzung der ASV für rheumatische Erkrankungen. Die Hürden bestehen bei der Teambildung und dem aufwendigen bürokratischen Anmeldeprozess und bei der Bewilligung des Antrags durch einzelne erweitere Landesausschüsse (ELAs). Die Verbände der Rheumatologen, der BDRh (Berufsverband Deutscher Rheumatologen e. V.), der VRA (Verband der Rheumatologischen Akutkliniken e. V.) und die DGRh (Deutsche Gesellschaft für Rheumatologie e. V.) setzen sich dafür ein, den Zugang zur ASV Rheumatologische Erkrankungen einfacher zu gestalten, auch mit dem Ziel einer sachgerechten Vergütung der anderen Facharztgruppen. Die Chance, mit dieser sektorenübergreifenden Versorgung eine bundesweit flächendeckende Versorgung für Menschen mit Rheuma mit kurzen Wartezeiten und einer besseren interdisziplinären Kooperation zwischen den Fachgruppen zu erreichen, sollte genutzt werden.
ISSN:0340-1855
1435-1250
DOI:10.1007/s00393-019-0685-9