Zur Frage der Wirksamkeit einer unmittelbar nach dem ärztlichen Aufklärungsgespräch unterzeichneten Einwilligungserklärung: BGB 630d, 630e
Zusammenfassung 1. Ein ärztliches Aufklärungsgespräch vor einem Heileingriff muss so rechtzeitig erfolgen, dass der Patient seine Entscheidung über die Einwilligung wohlüberlegt treffen kann. Dem Patienten muss die erforderliche Zeit eingeräumt werden, die er unter Berücksichtigung der Dringlichkeit...
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Veröffentlicht in: | Medizinrecht 2023-04, Vol.41 (4), p.295-298 |
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Format: | Artikel |
Sprache: | ger |
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Online-Zugang: | Volltext |
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1. Ein ärztliches Aufklärungsgespräch vor einem Heileingriff muss so rechtzeitig erfolgen, dass der Patient seine Entscheidung über die Einwilligung wohlüberlegt treffen kann. Dem Patienten muss die erforderliche Zeit eingeräumt werden, die er unter Berücksichtigung der Dringlichkeit des Eingriffs zur Abwägung des Für und Wider benötigt.
2. Die Auffassung des Hanseatischen OLG Bremen, es könne regelmäßig nicht von einer wohlüberlegten Entscheidung i.S.v. 630e Abs. 2 Nr. 2 BGB ausgegangen werden, wenn der Patient in einem Krankenhaus “aus organisatorischen Gründen” übungsgemäß unmittelbar im Anschluss an die Aufklärung zur Unterschrift unter die Einwilligungserklärung “bewegt” werde, widerspricht dem ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers. |
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ISSN: | 0723-8886 1433-8629 |
DOI: | 10.1007/s00350-023-6437-5 |