Warnhinweis eines Ärzteportals bei Verdacht gekaufter Bewertungen rechtmäßig: BGB 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1; GG Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1, Art. 12

Zusammenfassung Ein Ärztebewertungsportal darf bei einem begründeten Verdacht von gekauften Bewertungen das Arztprofil mit einem Warnhinweis kennzeichnen.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Medizinrecht 2021-06, Vol.39 (6), p.549-552
1. Verfasser: OLG Frankfurt, Urt. v. 19.11.2020 – 16 W 37/20 (LG Frankfurt)
Format: Artikel
Sprache:ger
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Online-Zugang:Volltext
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Beschreibung
Zusammenfassung:Zusammenfassung Ein Ärztebewertungsportal darf bei einem begründeten Verdacht von gekauften Bewertungen das Arztprofil mit einem Warnhinweis kennzeichnen.
ISSN:0723-8886
1433-8629
DOI:10.1007/s00350-021-5908-9