Warnhinweis eines Ärzteportals bei Verdacht gekaufter Bewertungen rechtmäßig: BGB 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1; GG Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1, Art. 12
Zusammenfassung Ein Ärztebewertungsportal darf bei einem begründeten Verdacht von gekauften Bewertungen das Arztprofil mit einem Warnhinweis kennzeichnen.
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Veröffentlicht in: | Medizinrecht 2021-06, Vol.39 (6), p.549-552 |
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Format: | Artikel |
Sprache: | ger |
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Online-Zugang: | Volltext |
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Ein Ärztebewertungsportal darf bei einem begründeten Verdacht von gekauften Bewertungen das Arztprofil mit einem Warnhinweis kennzeichnen. |
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ISSN: | 0723-8886 1433-8629 |
DOI: | 10.1007/s00350-021-5908-9 |