Wahrscheinlichkeitsangaben bei der Selbstbestimmungsaufklärung: BGB §§280 Abs. 1, 630e, 823 Abs. 1
Zusammenfassung Wahrscheinlichkeitsangaben im Rahmen der Selbstbestimmungsaufklärung vor einer ärztlichen Behandlung haben sich grundsätzlich nicht an den in Beipackzetteln für Medikamente verwendeten Häufigkeitsdefinitionen des Medical Dictionary for Regulatory Activities zu orientieren. Dies gilt...
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Veröffentlicht in: | Medizinrecht 2020-02, Vol.38 (2), p.128-131 |
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Format: | Artikel |
Sprache: | ger |
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Wahrscheinlichkeitsangaben im Rahmen der Selbstbestimmungsaufklärung vor einer ärztlichen Behandlung haben sich grundsätzlich nicht an den in Beipackzetteln für Medikamente verwendeten Häufigkeitsdefinitionen des Medical Dictionary for Regulatory Activities zu orientieren. Dies gilt auch, wenn die Wahrscheinlichkeitsangaben in einem (schriftlichen) Aufklärungsbogen enthalten sind. |
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ISSN: | 0723-8886 1433-8629 |
DOI: | 10.1007/s00350-020-5464-8 |