Aufwendungsersatz in der Krankheitskostenversicherung: VVG §1; AVB Krankheitskostenversicherung (§5 Abs. 4 lit. b Teil II TB/KK 2009)

Zusammenfassung 1. Ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse darf unter Berücksichtigung des Wortlauts davon ausgehen, dass Wechseldrucksysteme etwas anderes sind als Wechseldruckmatratzen. 2. Der Versicherer kann sich auf eine verschlechternde nachträ...

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Medizinrecht 2019, Vol.37 (1), p.69-71
1. Verfasser: OLG Hamm, Urt. v. 20.6.2018 – I-20 U 37/17 (LG Essen)
Format: Artikel
Sprache:ger
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Online-Zugang:Volltext
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Beschreibung
Zusammenfassung:Zusammenfassung 1. Ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse darf unter Berücksichtigung des Wortlauts davon ausgehen, dass Wechseldrucksysteme etwas anderes sind als Wechseldruckmatratzen. 2. Der Versicherer kann sich auf eine verschlechternde nachträgliche Vereinbarung nur berufen, wenn er den Versicherungsnehmer hinreichend darüber belehrt, in welcher Weise dessen Rechtsposition beschränkt wird. Diese für die Berufsunfähigkeitsversicherung entwickelten Grundsätze finden auch in der Krankheitskostenversicherung Anwendung. (Leitsätze der Bearbeiterin)
ISSN:0723-8886
1433-8629
DOI:10.1007/s00350-018-5131-5