(Kein) Assistenzarzt als Honorararzt im Bereitschaftsdienst und Notarzteinsatz: SGB IV §§7, 23c Abs. 2, 28p, 118
Zusammenfassung Eine Ärztin, die zu einem Stundenlohn für Bereitschaftsdienste in einer Klinik eingesetzt wird, übt ihre Tätigkeit regelmäßig im Rahmen einer abhängigen Beschäftigung aus.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Medizinrecht 2018-07, Vol.36 (7), p.521-525 |
---|---|
1. Verfasser: | |
Format: | Artikel |
Sprache: | ger |
Schlagworte: | |
Online-Zugang: | Volltext |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Zusammenfassung: | Zusammenfassung
Eine Ärztin, die zu einem Stundenlohn für Bereitschaftsdienste in einer Klinik eingesetzt wird, übt ihre Tätigkeit regelmäßig im Rahmen einer abhängigen Beschäftigung aus. |
---|---|
ISSN: | 0723-8886 1433-8629 |
DOI: | 10.1007/s00350-018-4978-9 |