(Kein) Assistenzarzt als Honorararzt im Bereitschaftsdienst und Notarzteinsatz: SGB IV §§7, 23c Abs. 2, 28p, 118

Zusammenfassung Eine Ärztin, die zu einem Stundenlohn für Bereitschaftsdienste in einer Klinik eingesetzt wird, übt ihre Tätigkeit regelmäßig im Rahmen einer abhängigen Beschäftigung aus.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Medizinrecht 2018-07, Vol.36 (7), p.521-525
1. Verfasser: LSG Nds.-Bremen, Urt. v. 21.8.2017 – L 2 R 248/17 (SG Hildesheim)
Format: Artikel
Sprache:ger
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Online-Zugang:Volltext
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Beschreibung
Zusammenfassung:Zusammenfassung Eine Ärztin, die zu einem Stundenlohn für Bereitschaftsdienste in einer Klinik eingesetzt wird, übt ihre Tätigkeit regelmäßig im Rahmen einer abhängigen Beschäftigung aus.
ISSN:0723-8886
1433-8629
DOI:10.1007/s00350-018-4978-9