Widerruf der Approbation bei ärztlicher Tätigkeit ohne Berufshaftpflichtversicherung: BÄO §1 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, §5 Abs. 2 S. 1; Bay HKaG Art. 18 Abs. 1 Nr. 4
Zusammenfassung Wird ein Arzt ohne Berufshaftpflichtversicherung trotz diesbezüglicher bestehender gesetzlicher Versicherungspflicht tätig, kann dies im Einzelfall einen Widerruf der ärztlichen Approbation rechtfertigen.
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Veröffentlicht in: | Medizinrecht 2018-04, Vol.36 (4), p.247-251 |
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Format: | Artikel |
Sprache: | ger |
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Wird ein Arzt ohne Berufshaftpflichtversicherung trotz diesbezüglicher bestehender gesetzlicher Versicherungspflicht tätig, kann dies im Einzelfall einen Widerruf der ärztlichen Approbation rechtfertigen. |
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ISSN: | 0723-8886 1433-8629 |
DOI: | 10.1007/s00350-018-4865-4 |