Widerruf der Approbation bei ärztlicher Tätigkeit ohne Berufshaftpflichtversicherung: BÄO §1 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, §5 Abs. 2 S. 1; Bay HKaG Art. 18 Abs. 1 Nr. 4

Zusammenfassung Wird ein Arzt ohne Berufshaftpflichtversicherung trotz diesbezüglicher bestehender gesetzlicher Versicherungspflicht tätig, kann dies im Einzelfall einen Widerruf der ärztlichen Approbation rechtfertigen.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Medizinrecht 2018-04, Vol.36 (4), p.247-251
1. Verfasser: VG München, Urt. v. 11.8.2017 – M 16 K 16.398
Format: Artikel
Sprache:ger
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Beschreibung
Zusammenfassung:Zusammenfassung Wird ein Arzt ohne Berufshaftpflichtversicherung trotz diesbezüglicher bestehender gesetzlicher Versicherungspflicht tätig, kann dies im Einzelfall einen Widerruf der ärztlichen Approbation rechtfertigen.
ISSN:0723-8886
1433-8629
DOI:10.1007/s00350-018-4865-4