Anerkennung eines Guillain-Barré-Syndroms nach der sog. Schweinegrippenimpfung als Impfschaden im Rahmen der Kann-Versorgung: IfSG §2 Nr. 11, IfSG §60 Abs. 1 S. 1, IfSG §61 S. 1 u. 2

Zusammenfassung Die Anerkennung eines Guillain-Barré-Syndroms (GBS) nach der sog. Schweinegrippeimpfung kann als Impfschaden im Rahmen der Kann-Versorgung erfolgen, sofern ein plausibles Zeitfenster für den Erkrankungsbeginn vorliegt und keine anderen Ursachen feststehen. Denn die vom Paul-Ehrlich-I...

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Veröffentlicht in:Medizinrecht 2018-02, Vol.36 (2), p.108-110
1. Verfasser: LSG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 30.8.2017 – L 7 VE 7/14 (SG Magdeburg)
Format: Artikel
Sprache:ger
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Beschreibung
Zusammenfassung:Zusammenfassung Die Anerkennung eines Guillain-Barré-Syndroms (GBS) nach der sog. Schweinegrippeimpfung kann als Impfschaden im Rahmen der Kann-Versorgung erfolgen, sofern ein plausibles Zeitfenster für den Erkrankungsbeginn vorliegt und keine anderen Ursachen feststehen. Denn die vom Paul-Ehrlich-Institut durchgeführte Studie hat ein erhöhtes Auftreten des GBS nach der Impfung nachgewiesen.
ISSN:0723-8886
1433-8629
DOI:10.1007/s00350-017-4846-z