Anerkennung eines Guillain-Barré-Syndroms nach der sog. Schweinegrippenimpfung als Impfschaden im Rahmen der Kann-Versorgung: IfSG §2 Nr. 11, IfSG §60 Abs. 1 S. 1, IfSG §61 S. 1 u. 2
Zusammenfassung Die Anerkennung eines Guillain-Barré-Syndroms (GBS) nach der sog. Schweinegrippeimpfung kann als Impfschaden im Rahmen der Kann-Versorgung erfolgen, sofern ein plausibles Zeitfenster für den Erkrankungsbeginn vorliegt und keine anderen Ursachen feststehen. Denn die vom Paul-Ehrlich-I...
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Veröffentlicht in: | Medizinrecht 2018-02, Vol.36 (2), p.108-110 |
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Format: | Artikel |
Sprache: | ger |
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Die Anerkennung eines Guillain-Barré-Syndroms (GBS) nach der sog. Schweinegrippeimpfung kann als Impfschaden im Rahmen der Kann-Versorgung erfolgen, sofern ein plausibles Zeitfenster für den Erkrankungsbeginn vorliegt und keine anderen Ursachen feststehen. Denn die vom Paul-Ehrlich-Institut durchgeführte Studie hat ein erhöhtes Auftreten des GBS nach der Impfung nachgewiesen. |
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ISSN: | 0723-8886 1433-8629 |
DOI: | 10.1007/s00350-017-4846-z |