Zur Bedeutung von Leitlinien, Richtlinien, anderweitigen ausdrücklichen Handlungsanweisungen und elementaren medizinischen Grundregeln bei der Feststellung eines groben Behandlungsfehlers

Zusammenfassung Gesicherte medizinische Erkenntnisse, deren Missachtung einen Behandlungsfehler als grob erscheinen lassen kann, sind nicht nur die Erkenntnisse, die Eingang in Leitlinien, Richtlinien oder anderweitige ausdrückliche Handlungsanweisungen gefunden haben. Hierzu zählen vielmehr auch di...

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Veröffentlicht in:Medizinrecht 2012-07, Vol.30 (7), p.450-454
1. Verfasser: BGH
Format: Artikel
Sprache:ger
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Beschreibung
Zusammenfassung:Zusammenfassung Gesicherte medizinische Erkenntnisse, deren Missachtung einen Behandlungsfehler als grob erscheinen lassen kann, sind nicht nur die Erkenntnisse, die Eingang in Leitlinien, Richtlinien oder anderweitige ausdrückliche Handlungsanweisungen gefunden haben. Hierzu zählen vielmehr auch die elementaren medizinischen Grundregeln, die im jeweiligen Fachgebiet vorausgesetzt werden.
ISSN:0723-8886
1433-8629
DOI:10.1007/s00350-012-3192-4