Medikamentennachweise bei bayerischen Altenheimbewohnern – eine rechtsmedizinische Analyse: Erste Ergebnisse aus Screeninguntersuchungen an Urinproben
Zusammenfassung Hintergrund Polypharmazie im Alter und die damit einhergehenden Risiken für die Betroffenen sind ein bekanntes Phänomen; aktuell wird eine fachliche Diskussion über die Nutzung von Psychopharmaka als freiheitsentziehende Maßnahme (FEM) in stationären Pflegeeinrichtungen geführt. Eine...
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Veröffentlicht in: | Rechtsmedizin (Berlin, Germany) Germany), 2019-04, Vol.29 (2), p.117-124 |
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Format: | Artikel |
Sprache: | ger |
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Online-Zugang: | Volltext |
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Hintergrund
Polypharmazie im Alter und die damit einhergehenden Risiken für die Betroffenen sind ein bekanntes Phänomen; aktuell wird eine fachliche Diskussion über die Nutzung von Psychopharmaka als freiheitsentziehende Maßnahme (FEM) in stationären Pflegeeinrichtungen geführt. Eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe führt zur Beantwortung der in diesem Kontext wichtigen Fragen eine Studie durch.
Methode
Eingeschlossen wurden alle in Alten‑/Pflegeheimen verstorbenen Bewohner, bei denen kein Verdacht auf eine Medikamentenüberdosierung bestand und die in den Jahren 2013–2015 im Institut für Rechtsmedizin der Universität München obduziert wurden. Es wurden die bei den gerichtlichen Sektionen erhobenen makromorphologischen Befunde und die staatsanwaltschaftlichen Akten ausgewertet. Urinproben wurden mittels Hochleistungsflüssigkeitschromatographie in Kombination mit hochauflösender Massenspektrometrie auf eine Vielzahl von Arznei- und Suchtstoffen untersucht. Die Auswertung der erhobenen Daten erfolgte deskriptiv mit dem Statistikprogramm SPSS (IBM, Version 23).
Ergebnisse
Es wurden 98 obduzierte Altenheimbewohner in die Studie engeschlossen. Folgende Ergebnisse konnten aus den Screeninguntersuchungen der Proben von 95 in die Studie eingeschlossenen Altenheimbewohnern erhoben werden: Bei den nachgewiesenen Substanzklassen zählen Antipsychotika mit 47,4 %, Antidepressiva mit 30,5 %, Opioidanalgetika mit 28,4 % und Hypnotika/Sedativa mit 20,0 % zu den „top ten“ der identifizierten Substanzen. In vielen der untersuchten Fälle wurde eine gleichzeitige Gabe mehrerer zentral wirksamer Medikamente nachgewiesen. In einem Viertel der Fälle wurden sog. PRISCUS-Medikamente identifiziert.
Diskussion
In dieser Studie werden Daten zu Medikamentennachweisen bei verstorbenen Alten‑/Pflegeheimbewohnern vorgestellt. Die Anzahl identifizierter Substanzen entspricht im Wesentlichen der aus vorliegenden Verordnungsdaten der Krankenkassen. Hochbetagte Menschen erhalten nach den Ergebnissen dieser retrospektiven Studie ärztliche Verordnungen mit mehreren zentral wirksamen Substanzen; es besteht ein hohes Interaktions- und Nebenwirkungsrisiko. Die bei den Verstorbenen nachgewiesenen Medikamentenkombinationen scheinen in einigen Fällen nicht den Leitlinien der Fachgesellschaften zu entsprechen; es gibt Hinweise auf die gleichzeitige Verordnung mehrerer Opioidanalgetika bzw. mehrerer Hypnotika. Die Verordnungsrate von PRISCUS-Medikamenten im Studienkollektiv war doppelt s |
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ISSN: | 0937-9819 1434-5196 |
DOI: | 10.1007/s00194-019-0314-6 |