Achtung, Lebensgefahr: Risikobeurteilung von Verletzungen
Zusammenfassung Der rechtsmedizinische Sachverständige steht in Gerichtsverhandlungen oft vor der zu beantwortenden Frage, ob nach der Beibringung von Verletzungen für den Geschädigten Lebensgefahr bestand. Das deutsche Strafrecht unterscheidet zwischen abstrakter und konkreter Gefahr, während man i...
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Veröffentlicht in: | Rechtsmedizin (Berlin, Germany) Germany), 2011-10, Vol.21 (5), p.441-444 |
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Hauptverfasser: | , |
Format: | Artikel |
Sprache: | ger |
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Online-Zugang: | Volltext |
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Der rechtsmedizinische Sachverständige steht in Gerichtsverhandlungen oft vor der zu beantwortenden Frage, ob nach der Beibringung von Verletzungen für den Geschädigten Lebensgefahr bestand. Das deutsche Strafrecht unterscheidet zwischen abstrakter und konkreter Gefahr, während man in den Naturwissenschaften für die „konkrete“ Gefahr den Terminus „Risiko“ als kombinierte Größe aus Gefahr und Exposition verwendet. Risiken medizinischer Eingriffe sind durch aufwendige Literaturrecherchen eingegrenzt worden, ebenso wie Morbiditätserwartungen. Risikobeurteilungen von Verletzungen liegen im Schrifttum in Form vieler Einzelberichte vor, als valide Datenbasis sind sie jedoch nicht verfügbar. Die vorliegende Arbeit sortiert die sehr unterschiedlich gebrauchte Terminologie und dimensioniert den Begriff der sog. Lebensgefahr aus naturwissenschaftlicher, rechtsmedizinischer und juristischer Sicht. |
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ISSN: | 0937-9819 1434-5196 |
DOI: | 10.1007/s00194-011-0745-1 |