Neurologie und Neurologen in der NS-Zeit: Voraussetzungen und Rahmenbedingungen vor und nach 1933

Zusammenfassung Dieser Beitrag thematisiert die institutionelle Entwicklung des Faches Neurologie in Deutschland bis zur Machtübergabe an die Nationalsozialisten sowie die einschneidenden Änderungen der wissenschaftspolitischen Rahmenbedingungen nach 1933. Dazu wird die breit gestreute Sekundärliter...

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Nervenarzt 2016-08, Vol.87 (Suppl 1), p.5-17
Hauptverfasser: Martin, M., Karenberg, A., Fangerau, H.
Format: Artikel
Sprache:ger
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Zusammenfassung:Zusammenfassung Dieser Beitrag thematisiert die institutionelle Entwicklung des Faches Neurologie in Deutschland bis zur Machtübergabe an die Nationalsozialisten sowie die einschneidenden Änderungen der wissenschaftspolitischen Rahmenbedingungen nach 1933. Dazu wird die breit gestreute Sekundärliteratur ausgewertet, zudem werden bedeutsame Originalquellen im Wortlaut präsentiert und im Kontext interpretiert. Hinsichtlich ihrer Genese als medizinische Disziplin war die Neurologie in Deutschland ein „verspätetes Fach“. Seit dem Ende des 19. Jahrhunderts in einem komplizierten Loslösungsprozess von der Inneren Medizin und der Psychiatrie begriffen, gelangen zwar die Gründung eines Journals ( Deutsche Zeitschrift für Nervenheilkunde 1890) und einer separaten Fachgesellschaft (Gesellschaft Deutscher Nervenärzte/GDN 1907), im internationalen Vergleich blieb der institutionelle Ausreifungsgrad mit wenigen Lehrstühlen und Fachabteilungen jedoch gering. Zwei Jahre nach dem Machtwechsel 1933 endeten die bescheidenen Autonomiebestrebungen mit einer ordnungspolitisch initiierten und aus psychiatrischer Sicht fachpolitisch motivierten Fusion der GDN mit der psychiatrischen Fachvereinigung in Form der Gesellschaft Deutscher Neurologen und Psychiater (GDNP 1935), die sich psychiatrisch dominiert und stärker rassenhygienisch ideologisiert darstellte. Die Vertreibung, Inhaftierung und Ermordung vieler als „nichtarisch“ klassifizierter Ärztinnen und Ärzte, deren Anteil im Fach hoch war, und die (Selbst-)Gleichschaltung an den Universitäten führten zu radikalen Veränderungen im Hochschul- und Wissenschaftsbetrieb. Ein Desiderat der neurologiehistorischen Forschung bleibt die Frage, wie sich diese Umwälzungen auf die wenigen nervenärztlichen Abteilungen an städtischen Krankenhäusern und in Praxen auswirkten.
ISSN:0028-2804
1433-0407
DOI:10.1007/s00115-016-0140-y