Prädeliktische Behandlungswege schizophrener Patienten der forensischen Psychiatrie: Ein Vergleich mit schizophrenen Patienten der Allgemeinpsychiatrie
Zusammenfassung Hintergrund Die Zahl forensisch untergebrachter schizophrener Patienten (§ 63 StGB) ist in den letzten Jahren stetig gestiegen. Zwei Drittel dieser Patienten weisen mindestens einen stationären Voraufenthalt in der Allgemeinpsychiatrie auf. In der Fachliteratur wird die forensische U...
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Veröffentlicht in: | Nervenarzt 2013, Vol.84 (1), p.55-64 |
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Format: | Artikel |
Sprache: | ger |
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Online-Zugang: | Volltext |
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Hintergrund
Die Zahl forensisch untergebrachter schizophrener Patienten (§ 63 StGB) ist in den letzten Jahren stetig gestiegen. Zwei Drittel dieser Patienten weisen mindestens einen stationären Voraufenthalt in der Allgemeinpsychiatrie auf. In der Fachliteratur wird die forensische Unterbringung u. a. als Folge einer unzureichenden Vorbehandlung in der Allgemeinpsychiatrie gesehen. Die Studie zielt darauf ab, Unterschiede in der Behandlungsvorgeschichte forensischer und allgemeinpsychiatrischer schizophrener Patienten zu identifizieren und Möglichkeiten einer Verbesserung zu diskutieren.
Methodik
Jeweils 72 männliche schizophrene Patienten der forensischen Psychiatrie und der Allgemeinpsychiatrie wurden anhand eines standardisierten Interviews zu ihrer psychiatrischen Vorbehandlung befragt. Die Behandlungsvorgeschichte wurde darüber hinaus anhand von Behandlungsunterlagen stationärer Voraufenthalte und Angaben ambulanter Vorbehandler rekonstruiert.
Ergebnisse
Es ergeben sich Hinweise darauf, dass die forensischen Patienten im Vorfeld ihres Unterbringungsdeliktes eine geringere Einbindung in das psychiatrische Versorgungsnetzwerk und eine geringere Compliance aufwiesen, obgleich die Gruppen hinsichtlich wesentlicher Risikomerkmale vergleichbar waren. Die forensischen Patienten wiesen insgesamt mehr Vorstrafen auf und waren häufiger wegen eines Gewaltdeliktes vorbestraft.
Schlussfolgerungen
Für schizophrene Patienten mit einer komorbiden Suchtdiagnose, die wegen eines Gewaltdelikts vorbestraft sind, sollte vor der Entlassung aus der allgemeinpsychiatrischen Behandlung eine Anbindung an das ambulante Versorgungsnetzwerk vorbereitet werden. Bei diesen Patienten sollte eine besonders intensive ambulante Nachbetreuung erfolgen. |
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ISSN: | 0028-2804 1433-0407 |
DOI: | 10.1007/s00115-011-3409-1 |