Verwendung von diätetischen Lebensmitteln für besondere medizinische Zwecke („bilanzierte Diäten“) für Säuglinge, Aktualisierung 2022: Aktualisierte Stellungnahme der Ernährungskommission der Österreichischen Gesellschaft für Kinder und Jugendheilkunde e. V. (ÖGKJ), der Ernährungskommission der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e. V. (DGKJ) und der Ernährungskommission der Schweizerischen Gesellschaft für Pädiatrie (SGP)

Zusammenfassung Diätetische Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke für Säuglinge dienen zur ausschließlichen oder zur teilweisen Ernährung von Patienten mit besonderen Ernährungserfordernissen. Solche Produkte sollen nur aufgrund der Beratung von Ärzten oder medizinischem Fachpersonal verwen...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Monatsschrift Kinderheilkunde 2022-11, Vol.170 (11), p.1023-1031
Hauptverfasser: Ernährungskommission der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e. V. (DGKJ), Ernährungskommission der Schweizerischen Gesellschaft für Pädiatrie (SGP), Ernährungskommission der Österreichischen Gesellschaft für Kinder und Jugendheilkunde e. V. (ÖGKJ)
Format: Artikel
Sprache:ger
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Beschreibung
Zusammenfassung:Zusammenfassung Diätetische Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke für Säuglinge dienen zur ausschließlichen oder zur teilweisen Ernährung von Patienten mit besonderen Ernährungserfordernissen. Solche Produkte sollen nur aufgrund der Beratung von Ärzten oder medizinischem Fachpersonal verwendet und unter medizinischer Aufsicht eingesetzt werden. Bei einem Verkauf in Supermärkten oder Drogerien ist nicht zu gewährleisten, dass diese Anforderungen erfüllt werden. Wegen unzureichender Evidenzlage wird eine Verwendung von speziellen Nährlösungen für die ersten Lebenstage zur Zufütterung gesunder Säuglinge zum Stillen sowie von speziellen Nahrungen für Säuglinge mit Koliken bzw. mit Obstipation nicht empfohlen. Die Verwendung von Säuglingsnahrungen auf der Basis von Sojaproteinisolaten wird für Säuglinge mit Galaktosämie und hereditärer Laktoseintoleranz, nicht aber primär bei Säuglingen mit Kuhmilchproteinallergie empfohlen. Nahrungen aus Sojaproteinisolaten sollen, den Vorgaben der Gesetzgebung folgend, als Säuglingsanfangs- und Folgenahrungen vertrieben werden und die diesbezüglich gültigen Vermarktungsregeln zum Schutze des Stillens einhalten. Der Einsatz von häuslich oder industriell angedickten Nahrungen (sog. „Antirefluxnahrungen“) kann in ausgewählten Fällen bei ausgeprägten Regurgitationen erwogen werden. Bei nichtgestillten Säuglingen mit krankheitsbedingten Gedeihstörungen kann der Einsatz von energie- und nährstoffdichten Nahrungen sinnvoll sein.
ISSN:0026-9298
1433-0474
DOI:10.1007/s00112-022-01528-2