Gesetze und Richtlinien zum Umweltschutz im Gesundheitswesen

Zusammenfassung Hintergrund Die Europäische Union (EU) und die Bundesregierung haben mit Richtlinien und Gesetzen ein Klimaschutzprogramm auf den Weg gebracht, das erstmals auch das Gesundheitswesen in die Pflicht nimmt. Welche Bestimmungen zu beachten sind und wie die erforderlichen Maßnahmen am be...

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Dermatologie (Heidelberg, Germany) Germany), 2024-09, Vol.75 (9), p.687-693
1. Verfasser: Löffler, Christin
Format: Artikel
Sprache:ger
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Beschreibung
Zusammenfassung:Zusammenfassung Hintergrund Die Europäische Union (EU) und die Bundesregierung haben mit Richtlinien und Gesetzen ein Klimaschutzprogramm auf den Weg gebracht, das erstmals auch das Gesundheitswesen in die Pflicht nimmt. Welche Bestimmungen zu beachten sind und wie die erforderlichen Maßnahmen am besten umzusetzen sind, stellt dieser Beitrag vor. Ziel der Arbeit Die vorliegende Arbeit soll einen kompakten Überblick über die im Gesundheitswesen zu beachtenden gesetzlichen Bestimmungen geben und Hilfsangebote für die Umsetzung aufzeigen. Material und Methoden Es erfolgte eine selektive Internetrecherche zu gesetzlichen Bestimmungen für das Gesundheitswesen. Ergebnisse Die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, [CSRD]) mit Taxonomie ist am 05.01.2023 in Kraft getreten und fordert von einem großen Teil der Gesundheitseinrichtungen im Januar 2025 die erste Nachhaltigkeitsberichterstattung über das nun laufende Jahr 2024. Das im April 2024 novellierte Klimaschutzgesetz, das ab Januar 2024 umzusetzende Energieeffizienzgesetz (EnEfG) und Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) sind die wichtigsten zu beachtenden deutschen rechtlichen Rahmenbedingungen. Die EU-Regularien und die Gesetze der Bundesregierung stellen die Kliniken vor neue Herausforderungen, sind aber auch eine Chance, die erforderlichen Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasäquivalenten strukturiert anzugehen. Diskussion Die Erreichung der Klimaneutralität bis 2045 ist im Interesse aller und kann nur gelingen, wenn alle Sektoren ihren Beitrag leisten. Das Gesundheitswesen wurde bislang noch nicht in die Pflicht genommen, obwohl es mit ca. 5 % an den nationalen Treibhausgasemissionen einen hohen Anteil hat. Die gesetzlichen Vorgaben bewirken nun eine notwendige Transformation, die Umsetzung bedeutet aber auch eine Herausforderung im laufenden Betrieb, sodass Hilfsangebote benötigt werden.
ISSN:2731-7005
2731-7013
DOI:10.1007/s00105-024-05394-9