Heilpraktiker und öffentliches Gesundheitswesen: Gesetzliche Grundlagen sowie Erfahrungen aus den Überprüfungen der Heilpraktikeranwärter und der infektionshygienischen Überwachung von Heilpraktiker-Praxen im Rhein-Main-Gebiet 2004–2007
Zusammenfassung Heilpraktiker dürfen in Deutschland die Heilkunde ausüben, ohne Arzt zu sein. Im Gegensatz zu Ärzten benötigen Heilpraktiker weder eine geregelte Ausbildung oder Fort- und Weiterbildung noch sind sie zwingend einer Kammerordnung unterworfen. Die einzige fachliche Voraussetzung vor Er...
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Veröffentlicht in: | Bundesgesundheitsblatt, Gesundheitsforschung, Gesundheitsschutz Gesundheitsforschung, Gesundheitsschutz, 2010-02, Vol.53 (2), p.245-257 |
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Hauptverfasser: | , , |
Format: | Artikel |
Sprache: | ger |
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Online-Zugang: | Volltext |
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Heilpraktiker dürfen in Deutschland die Heilkunde ausüben, ohne Arzt zu sein. Im Gegensatz zu Ärzten benötigen Heilpraktiker weder eine geregelte Ausbildung oder Fort- und Weiterbildung noch sind sie zwingend einer Kammerordnung unterworfen. Die einzige fachliche Voraussetzung vor Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis ist eine Überprüfung durch die Gesundheitsämter. Diese bezieht sich nicht auf die genauen Kenntnisse der Heilpraktiker-Anwärter, sondern wird ausschließlich mit dem Ziel durchgeführt, eine Gefahr für die Volksgesundheit auszuschließen. Auch wenn Behandlungsfehler oder Todesfälle bei Heilpraktikern beschrieben sind, besteht doch die größte Gefahr in der Verkennung schwerwiegender ärztlich behandlungspflichtiger Erkrankungen und somit in einer Gefährdung durch Unterlassen. Im vorliegenden Beitrag werden die Entwicklung des Heilpraktikerwesens in Deutschland und die damit verbundenen Pflichten des Öffentlichen Gesundheitsdienstes zur Überprüfung aufgezeigt, nämlich die Heilpraktikerüberprüfung vor Erlaubniserteilung sowie die infektionshygienischen Kontrollen der invasiv tätigen Heilpraktiker. Die Ergebnisse der 345 Heilpraktiker-Überprüfungen in Frankfurt und Groß-Gerau im Zeitraum von 2004 bis 2007 zeigen, dass 53% der Anwärter die beliebig oft wiederholbare Überprüfung nicht bestehen. Bei den Hygienekontrollen war in 79% der 109 überprüften Praxen kein Hygieneplan vorhanden, in 49% fehlte ein Reinigungs- und Desinfektionsplan, und in 60% der Praxen fehlten Händedesinfektionsmittelspender am Waschbecken. Dieser und weiterer Verbesserungsbedarf wurden von den Praxen rasch umgesetzt. Die derzeitigen gesetzlich geregelten Überprüfungen der Heilpraktikeranwärter können keinen ausreichenden Schutz für die Bevölkerung bieten. Angesichts der steigenden Akzeptanz alternativer Heilmethoden durch die Bevölkerung und neuerer Gerichtsurteile, nach denen verschiedenen Berufsgruppen die Heilpraktikererlaubnis ganz ohne oder mit eingeschränkter Überprüfung zu erteilen ist, sollte neu diskutiert werden: 1. wie nicht-ärztliche Professionen und Naturheilverfahren gesetzlich geregelt werden sollen, 2. wie eine sichere und wirksame komplementäre und alternative Medizin (CAM) Eingang in die Schulmedizin finden kann/soll und 3. wie die Bevölkerung vor möglichen unerwünschten Interaktionen zwischen CAM und konventioneller Medizin geschützt werden kann/soll. |
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ISSN: | 1436-9990 1437-1588 |
DOI: | 10.1007/s00103-009-1024-0 |